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Ries fordert ebenerdige Unterstellmöglichkeiten

Fahrräder, Kinderwagen, E-Rollstühle und Dreiräder und E-Bikes
Seniorenrat Ries fordert ebenerdige Unterstellmöglichkeiten im Bestand und bei Neubauten

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VdK-Mitglied Peter Ries fordert barrierefreie Unterstellmöglichkeiten für alle© .

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat mit Beschluss vom 29.08.2019 die Verwaltung beauftragt, für ausgewählte Bereiche der Stadt eine gezielte Parkraumbewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung des Bewohnerparkens zu organisieren und ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines stadtbezirksbezogenen Parkraummanagementkonzepts unter Einbeziehung unter anderem der Bezirksvertretungen und des Ordnungs- und Verkehrsausschusses zu beauftragen.

Nun liegt das Konzept vor und sehr zeitnah in den Bezirksvertretungen zur Anhörung eingebracht werden. Für Bezirksvertreter Peter Ries geht dieses Konzept nicht weit genug. Ries, der auch Seniorenrat für Garath und Hellerhof ist und für den VdK Sozialverband Düsseldorf als Stellvertretendes Mitglied im Behindertenrat sitzt: "In diesem Konzept werden Wünsche des "Runden Tischs Verkehr" im Behindertenrat zwar ein bis zwei "Stellflächen" für den Radverkehr und Handbikes empfohlen, jedoch ist es nicht das, was die meisten Mieterinnen und Mieter fordern. Gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist es nötig im Altbestand und bei der Planung neuer Wohnhäuser ebenerdige und abschließbare Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder - und E-Rollstühle bereitzustellen", so Ries.

Der 66-jährige ist zudem auch der zuständige Seniorenrat in seinem Stadtbezirk und macht sich seit einigen Jahren dafür stark, dass in den Quartieren abschließbare und ebenerdige Unterstellmöglichkeiten errichtet werden. Dafür habe er extra eine 12 Seiten lange Einlassung erstellt, welches er bereits an die Leiterin des Amtes für Wohnen (Frederike Nesselrode), dem Seniorenrat Düsseldorf und den Behindertenrat weitergereicht hat. 2020 startete Ries eine Anfrage im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung. Mit der damaligen Antwort der Verwaltung war er jedoch nicht zufrieden. "Rollstuhlgaragen, Kinderwagenboxen und Fahrradboxen sind heute unerlässlich, wenn es um gutes Wohnen auch im Alter und für Familien geht. „Daher wäre die Bereitstellung von „Rollstuhlgaragen“ und „Rollator-Boxen“ - in denen man die heute oft schweren E-Rollstühle komfortabel unterstellen und laden könnte eine große lebensqualitätssteigernde Bereicherung und ein Schritt weiter zum Abbau von Barrieren“, so Ries.

Einleitung:

Der demografische Wandel ist in Deutschland längst Realität. Niedrige Geburtenraten sowie eine höhere Lebenserwartung ziehen eine deutliche Veränderung der Altersverteilung in Deutschland nach sich. Zum Ende des Jahres 2019 konnten in Düsseldorf über 202.000 Personen in einem Alter ab 55 Jahre verzeichnet werden. Dies entspricht etwa einem Drittel (31,3 Prozent) der Düsseldorfer Einwohner*innen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist von den Effekten des demografischen Wandels wie viele andere Kommunen zwar auch betroffen, die Bevölkerungszahlen nehmen jedoch zu und die Alterung der Bevölkerung findet auf Grund vermehrter Zuzüge junger Menschen (18 bis unter 30 Jahre) nicht in demselben Maße statt, wie in vielen anderen deutschen Kommunen. Doch auch in Düsseldorf wird perspektivisch die Zahl der 55-Jährigen und Älteren deutlich zunehmen. Nach der neuesten Bevölkerungsprognose der Landeshauptstadt Düsseldorf wird sich dies insbesondere in der Altersgruppe der 65- bis unter 75-Jährigen (2035: +18.000 Personen) sowie der Personengruppe ab 85 Jahre (2035: +5.600 Personen) zeigen. Die Generation 55 plus ist nicht nur aufgrund ihres zukünftigen zahlenmäßigen Anstieges und der damit einhergehenden Veränderung der Sozialstruktur der Gesellschaft bedeutsam, sondern auch deshalb, weil sie in der Phase des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ein breites und sehr unterschiedliches Spektrum an Lebenslagen aufweist. (***)

Diese Altersphase beziehungsweise die Zeit im Ruhestand ist mittlerweile ein eigenständiger Lebensabschnitt geworden, welcher von vielen Faktoren des bisherigen persönlichen Lebensweges abhängt. Durch den allgemein verbesserten Gesundheitszustand und die – bedingt durch die höhere Lebenserwartung, besteht die Chance – Hier insbesondere für die Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, Vermieter, Wohnungsämter und Bauplanungsämter, die Lebensumstände der Menschen bis ins hohe oder auch sehr hohe Alter aktiv mitzugestalten. Hier ist und bleibt die Herausforderung die soziale Teilhabe und Integration dieser heterogenen Gruppe - insbesondere in den Bereichen Mobilität und Barrierefreiheit - zu sichern. Es wird deutlich, dass die Mehrheit der Senior*innen aufgrund einer Behinderung oder Erkrankungen derart mobilitätseingeschränkt sind, dass sie zum Beispiel auf einen E-Rollstuhl, Rollator oder Behinderten-Dreirad angewiesen sind um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können und damit einer drohenden Vereinsamung entgegenwirken. Neben zahlreichen anderen notwendigen Maßnahmen und Verbesserungen, ist von o.g. Protagonisten ein besonderes Augenmerk auf ein seit langer Zeit bestehendes Problem zu richten, welches im Nachgang beschrieben wird:

FORDERUNG:

Berücksichtigung von Unterstellmöglichkeiten bei der Planung von Neubauten und Nachrüstung im Bestand für E-Rollstühle*, Behinderten-Dreiräder, Kinderwagen und Fahrräder in den Außenbereichen (*Rollstuhlgaragen mit Stromanschluss) Begründung:

Mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, klagen seit Jahren zunehmend über fehlende Unterstellmöglichkeiten für ihre mobilen Fortbewegungshilfen wie zum Beispiel E-Rollstühle, Rollatoren oder sog. Trimobile (Behinderten Dreiräder) in den Wohnquartieren. Die meisten Wohnungen wurden in den 50-60-er Jahren errichtet. Diese sind jedoch für behinderte Menschen oft weder im Wohnumfeld noch in den Wohnungen selbst als Barrierefrei zu bezeichnen. Die „Fahrradkeller“ sind wegen zu geringer Flächen und Stufen bei den heute z.T. schweren E-Rollstühlen für ältere und behinderte Menschen nicht nutzbar. Daher findet man zunehmend in zahlreichen Treppenhäusern, Fluren und vor den Hauseingängen abgestellte Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen und Rollatoren. Sie blockieren die oft sehr zu eng gebauten Treppenhäuser und somit die Flucht- und Rettungswege und bieten zudem für Nachmieter und Besucher keinen reizvollen Anblick. Zwar ist das Abstellen von Rollstühlen und Kinderwagen in Treppenhäusern nicht grundsätzlich verboten, jedoch wenn dadurch Flucht- und Rettungswege zugestellt werden, ist es untersagt. Dies dürfte in den meisten Fällen der Fall sein.

Aufzüge oft zu klein

Viele Mieter klagen auch darüber, dass Fahrstühle in den frühen Bauten keine Rollstühle oder Kinderwagen transportieren könnten, weil diese damals einfach zu klein geplant wurden. Oft halten die Fahrstühle auf „halber Treppe“, sodass man eine fünf bis zehn Stufen hinauf oder hinunter gehen muss um seine Wohnung zu erreichen. Im Ergebnis werden Fahrräder, Kinderwagen und E-Mobile auch deswegen vor den ebenfalls Hauseingangsbereichen abgestellt, wo sie den Wettereinflüssen ausgesetzt sind, beschädigt - oder sogar entwendet - werden. Es wird vermutet, dass es eine nicht geringe Dunkelziffer von mobilitätseingeschränkten Menschen gibt, die wegen fehlenden Abstellmöglichkeitein auf einen ihnen zustehenden E-Rollstuhl oder E-Scooter verzichten, sich nicht mehr in die Öffentlichkeit trauen und somit aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Das kann nicht Ziel einer echten Senioren- und Behindertenpolitik sein. Insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der allgemeinen Forderung nach mehr Barrierefreiheit in Neubauten und mehr „Barriere Armut“ im vorhandenen Wohnungsbestand, gehören auch „Individuelle Wohnumfeld Verbesserungen“ zu den berechtigten Forderungen älterer- und behinderter Bewohner*innen in den Quartieren.

„Kleingaragen“ bieten Vorteile für Vermieter und Mieter

Durch Beseitigung von Hindernissen und Maßnahmen zu Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können Vermieter*innen dazu beitragen, dass ihre Mieter*innen mit einem besonderen Handicap in ihrer gewohnten Umgebung lange verbleiben. Die meisten Außenanlagen der Wohnquartiere sind ohnehin großzügig bemessen und bieten daher auch bautechnisch ausreichend Raum für diese Kleingaragen, die als attraktive Gestaltungselemente in den Außenbereichen eingepasst werden könnten und dadurch das Erscheinungsbild eines Wohnquartiers aufwerten würden. Die Mieter*innen könnten die Kleingaragen anmieten und ihren Rollstuhl, Rollator oder das Fahrrad in Nähe des Hauseingangs ebenerdig einschließen. Behinderte und alte Menschen bleiben so in ihrer Stadt mobil, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Die Kleingaragen sind also auch eine probate Lösung, wenn der einzige Abstellplatz nur über Treppenstufen verfügbar ist.

Die Vorteile lägen auf der Hand:

● Es stehen keine Rollstühle, E-Bikes oder Kinderwagen vor den Hauseingängen und in den Treppenhäusern.
● Auch für junge Familien mit den neuen „Großfahrrädern“, Kinderwagen usw. sind diese Kleingaragen äußerst sinnvoll.
● Die Investitionskosten amortisieren sich ggf. durch die Mieteinnahmen 10-30 Euro in relativ kurzer Zeit
● Es werden mehr junge Familien angesprochen
● Ältere Mieter verbleiben länger in ihrer gewohnten Umgebung und bleiben mobil

Seit 1998 ist das Land Nordrhein-Westfalen von der ausdrücklichen Zweckbindung von Wohnraum für Ältere abgewichen und hat als Standard die Barrierefreiheit in allen Wohnungen vorgeschrieben. Dabei bezieht sie sich nicht lediglich auf die privaten Wohnräume, sondern auch auf das unmittelbare Wohnumfeld. Die sogenannten „Rollstuhlgaragen“ gehören m.E. zu einer Barriere reduzierenden Gestaltung von Wohnraum/Wohnraumumfeld und sind unerlässlich, wenn es um gutes Wohnen auch im Alter und für Familien geht. Daher wäre die Bereitstellung von „Rollstuhlgaragen“ und „Rollator-Boxen“ - in denen man die heute oft schweren E-Rollstühle komfortabel unterstellen und laden könnte - eine große lebensqualitätssteigernde Bereicherung und ein Schritt weiter zum Abbau von Barrieren.

Zur Erinnerung:

Häufig sind Mehrfamilienhäuser mit einem Fahrradkeller im Untergeschoss oder einem halben Kellergeschoss ausgestattet, oder es können hier Abstellplätze eingerichtet werden. In der Regel sind Kellerräume aber nur über schmale steile Treppen erreichbar. Ein solcher Zugang ist unbequem, für den täglichen Gebrauch – insbesondere für ältere und behinderte Menschen nicht geeignet und mit Anhängern, Liegerädern, Rollstühlen, Kinderwagen oder Erwachsenendreirädern nicht passierbar. Wegen ihres hohen Gewichts ist auch der Zugang mit Pedelecs kaum möglich. Dies steht einer Anschaffung dieser mobilen Mittel häufig entgegen.

Wenige machen mit

Einige wenige Wohnungsunternehmen in NRW - wie zum Beispiel die (LEG) haben bereits „Rollstuhlgaragen“ - die auf dem Markt in verschiedenen Varianten angeboten werden - in ihren Wohnquartieren aufgestellt und ihren Mieterinnen und Mietern mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen übergeben³) Darunter auch beleuchtete „Rollstuhl/Scooter-Garagen“. Sie sind rund zwei Quadratmeter groß und bieten sogar die Möglichkeit, einen E-Rollstuhl aufzuladen. Die monatlichen Mieten, die von einigen Krankenkassen/ Pflegekassen übernommen werden, betragen je nach Ausführung etwa 10 – 30 Euro Je nach Größe können diese „Kleingaragen“ auch Kinderwagen, E-Bikes und Behinderten-Dreiräder oder Familienfahrräder unterge-bracht werden.

Was sagt die Bauordnung?

1. Nach § 47 Abs. 4 Bau O NRW sind in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 bis 5 mit Wohnungen leicht und barrierefrei erreichbare Abstellflächen für Kinderwagen und Mobilitätshilfen sowie für jede Wohnung eine ausreichend große Abstellfläche herzustellen. 2. Nach § 48 Bau O NRW müssen notwendige Fahrradabstellplätze ebenerdig, durch Rampen oder durch Aufzüge zugänglich sein. Anmerkung: Die meisten Fahrstühlen fahren nicht bis in die unteren Etagen, in denen sich die Fahrradkeller (Abstellflächen) befinden. Das Bauaufsichtsamt prüft im Genehmigungsverfahren die Einhaltung der Vorschriften. Die entsprechenden Räume zum Abstellen der Fahrräder können die Vermieter auch für das Abstellen von Rollstühlen erweitern. Anmerkung: Die Räume sind oft zu klein, sie befinden sich häufig in den unteren Etagen, Aufzüge fahren nur bis „E“ und sie wären für die heutigen E-Mobile ohnehin ungeeignet.

Pflegeversicherung 4.000 Euro (bisher häufige Ablehnung)

Falls man eine Pflegestufe hat, kann man einen Zuschuss/Kostenübernahme von der Pflegekasse beantragen. Der Elektroanschluss darf allerdings erst nach der Bewilligung realisiert werden. Aber auch hier ist nicht immer sicher, ob die Pflegeversicherung auch die Notwendigkeit erkennt, denn diese Zuschüsse wurden bisher in allen Klageverfahren abgelehnt! Häufigste höchst fragwürdige Begründung: „selbst wenn die Rollstuhlgarage der Selbstständigkeit des Klägers dienen würde, wäre die Rollstuhlgarage jedenfalls nicht in der Lage, eine möglichst selbstständige Lebensführung des Klägers wiederherzustellen“. Urteil SG Detmold vom 21.05.2019 - S 18 P 29/17 (**)

Wortlaut Pflegeversicherung

„Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die (die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Ziel solcher Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern“… Anmerkung: Diese zwei Sätze begründen regelmäßig die Ablehnung bei Anträgen für Rollstuhlgaragen durch die Pflegekassen, Krankenkassen und den Gerichten. Ich bin jedoch der Meinung, dass eine Rollstuhlgarage zwar nicht die Pflege erleichtert, jedoch muss hier schon darüber nachgedacht werden, ob eine Rollstuhlgarage nicht doch dazu beitragen kann, der Pflegeperson - die nicht unbedingt im Bett gepflegt werden muss und mobil sein darf - eine selbstständigere Lebensführung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen?

Ratsbeschluss sollte Teilhabe sichern


Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe und eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Dies ist durch Ratsbeschluss der Satzung zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung im Jahr 2007 festgeschrieben worden. Düsseldorf fühlt sich darüber hinaus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, welche die Erreichung inklusiver Lebensbedingungen zum Ziel hat. Artikel 1 der UN-BRK definiert die Gruppe der Menschen mit Behinderung als „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“. Insbesondere ältere Menschen sichern den Vermietern mit barrierefreien Wohnungen/Umfeld ein langanhaltendes Mietverhältnis mit pünktlicher Mietzahlung. Das Fehlen barrierefreier Wohnungen und Wohnumfelder führt zu Fluktuation und letztlich zur Überlastung betreuter Wohnformen.

Förderprogramm „Investive Bestandsförderung“ (****)

In Düsseldorf sind rund 80 Prozent des Wohnungsbestandes 40 Jahre und älter. Die meisten dieser Wohnungen erfüllen nicht mehr die heute üblichen Qualitätsstandards, weil sie nicht barrierefrei oder zumindest barrierearm - und damit für ältere oder behinderte Menschen ungeeignet - sind. Insbesondere der oft diskutierte demografische Wandel erfordert aber ein adäquates Wohnungsangebot und Wohnumfeld. Da der Bedarf nicht allein durch den Neubau gedeckt werden kann, müssen zusätzlich Wohnungen im Bestand barrierefrei bzw. barrierearm umgebaut werden. Die demografische Entwicklung wurde bereits 1989 zum Anlass genommen, um eine „Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen“ mit allen wesentlichen Aufgaben zum Thema „Wohnen im Alter“ an einer Stelle im Amt für Wohnungswesen einzurichten und zu konzentrieren. Primäre Zielgruppe sind ältere oder behinderte Menschen mit und ohne Pflegebedarf, deren vorhandenes Wohnumfeld nicht ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Durch kleinere oder auch größere Umbaumaßnahmen/Anpassungen kann häufig ein Verbleiben in der vertrauten Wohnung und Umgebung ermöglicht werden. Die Palette der Maßnahmen reicht vom Handlauf im Treppenhaus und Bereitstellung von Unterstellmöglichkeiten für Rollstühle bis zum kompletten Badumbau.

Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040 Teil 2.ff

2006 hat auch das Land Nordrhein-Westfalen das Thema „Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ aufgegriffen und fördert seitdem entsprechende Maßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, dass insbesondere ältere oder pflegebedürftige Menschen langfristig in ihren Wohnungen und Wohnquartieren verbleiben und ggf. auch gepflegt werden können. Zielgruppe der Förderung sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die Förderung erfolgt einkommens- unabhängig und ist an kein Mindestalter bzw. keine gesundheitliche Einschränkung gebunden. Im Mietwohnungsbau entstehen keine Mietpreis- und Belegungsbedingungen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die dazu beitragen, die Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040 Teil 2.ff herzustellen. Im Vordergrund steht hier die nachhaltige Schaffung barrierefreien Wohnraums. Die Stadt Düsseldorf unterstützt die Initiative des Landes und gewährt seit 2008 Zuschüsse für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Die Fördervoraus-setzungen entsprechen im Wesentlichen denen der Landesförderung….

Wer heute auf einen Rollstuhl oder E-Mobil angewiesen ist, muss diese auch sicher vor Umwelteinflüssen, Diebstahl und Vandalismus in seinem näheren Wohnumfeld ohne Barrieren abstellen können. Das gleiche gilt für Kinderwagen, Trimobile und Fahrräder. Dafür muss im Wohnungsbestand und bei Neubauten ausreichend Platz geschaffen werden. Bei den großzügig - ab den 60` Jahren errichteten Wohnraumumfeldern werden sich immer noch einige Quadratmeter finden lassen, um dort Garagenboxen, Fahrradboxen oder/und Rollstuhlgaragen mit wenig Aufwand zu installieren.


Quellen:
www.bundesgesundheitsministerium.de, www.bundesbaublatt.de,(**) Fundstelle openJur 2019, 29047 www.openjur.de/u/2176158.html(***) Statistische Daten – Landeshauptstadt Düsseldorf (****) Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen, (*****) Seite 15: www.orion-bausysteme.de/rollstuhlbox
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