Sozialverband VdK - Ortsverband Ahnatal
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Info für behinderte Menschen

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen

5. Mai 2023, 11.00-18.00 Uhr in Kassel auf dem Königsplatz
Am 5. Mai war der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Auch in diesem Jahr hat der VdK ein starkes Zeichen für Inklusion gesetzt.
Gemeinsam mit Kooperationspartnern des Bündnisses Barrierefrei wurde mit vielen
Aktionen für eine barrierefreie Zukunft protestiert.

Hierzu bitte den Link bzw. das Video öffnen:
https://www.youtube.com/watch?v=-x-JLEKRGEM

PROGRAMM
11.00-15.00 Uhr- Aktionen zum Mitmachen für Jung und Alt:

* Rollstuhl- und Rollator-Parcours
* Alterssimulationsanzug: anziehen und ausprobieren
* Lesungen Käptn Kork (kindgerechte Geschichte zur Barrierefreiheit im Alltag)

15.30 -17.00 Uhr - Musik und Protestreden für mehr Inklusion und Barrierefreiheit von:
* MoMus integratives Ensemble der Musikschule Baunatal
* Karsten Kohlhaas (Beratungsstelle Blickpunkt Auge) spricht über alltägliche Hilfen für
sehbehinderte und blinde Menschen
* Dorle Wareka (Allgemeiner Gehörlosen Verein Kassel) spricht über Inklusion von
gehörlosen und hörgeschädigten Menschen
* Maria Stafyllaraki (politisch engagierte Rollstuhlfahrerin) spricht über die
UN-Behindertenrechtskonvention

17.00 Uhr - Übergabe der Petition bestehender Barrieren in der Region Kassel,
um deren Abbau zu fordern, an verantwortliche Vertreter*innen der Stadt Kassel
und des Landkreises durch das Bündnis Barrierefrei. Bestehende Barrieren
wurden von Bürger*innen aus der Region Kassel eingereicht und werden im Rahmen
der Ausstellung im City Point präsentiert.

RAHMENPROGRAMM
11.00-18.00 Uhr-Infostände der Mitglieder des Bündnisses Barrierefrei und
mehrere Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung

9.30-20 Uhr- Ausstellung „Gemeinsam Barrieren sichtbar machen in
Kassel und Umgebung“ im City Point (vom 27.04.2023 bis 06.05.2023)
Aufruf und Zusammenstellung durch das Bündnis Barrierefrei, eingereicht
von Bürger*innen aus der Region Kassel zum Aufzeigen von bestehenden Barrieren.

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Einladung zur Fachtagung Inklusion
Donnerstag, 11. Mai 2023 von 10 bis 15 Uhr,
Mehrzweckhalle Frommershausen, Pfadwiese 10, 34264 Vellmar

PROGRAMM
Begrüßung durch Frau Silke Engler, Erste Kreisbeigeordnete

* 22 Jahre Aktion Barrierefreies Leben in Bad Arolsen
Jürgen Damm, Oberst aD Ehrenamtlicher Sprecher BLiBA und Präsident
der Aktion für behinderte Menschen Hessen eV

* Barrieren im Alltag entdecken
Doris Brandstetter, Behindertenbeauftragte Landkreis Kassel

* Bauamt und Behindertenbeauftragte – wie eine gute Zusammenarbeit gelingen kann
Tobias Rauscher, Teamleiter Tiefbau, Stadt Bad Arolsen

* Abbau von Barrieren in Hessen-
Konzepte, Unterstützung und Förderung durch das Hessische Ministerium für
Soziales und Integration“
Winfried Kron, Referatsleiter IV 4, HSMI, Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK), Behindertengleichstellungsgesetz

* Ausbildung Kommunale Behindertenbeauftragte
Wilfried Dieterich, Beauftragter für
Barrierefreiheit im VdK-Bezirksverband
Kassel, Fach- und Wohnberater für Barrierefreiheit

Anmeldung bis: Freitag, den 5. Mai 2023
Anmeldung an: pflegestuetzpunkt@landkreiskassel.de

Bei Rückfragen: Doris Brandstetter, Tel.: 0561/1003-1371

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Neues Gesetz soll mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit bringen .

Miteinander

Miteinander© VdK

Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich qualifiziert und motiviert, aber wesentlich öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. Ein vom Bundesarbeitsministerium vorgelegter „Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ soll dafür sorgen, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen. Das ermöglicht Betroffenen nicht nur eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben, es ist auch angesichts der demografischen Entwicklung sowie des zunehmenden Fachkräftebedarfs wichtig, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Ziel der Maßnahmen ist es zudem, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und schwerbehinderte Beschäftigte gezielter zu unterstützen. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung wichtige Vereinbarungen im Koalitionsvertrag um.
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Die geplanten Regelungen im Einzelnen:

* Für Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, soll die Ausgleichsabgabe für jeden nicht besetzten Pflichtplatz von derzeit maximal 360 Euro ab März 2025 auf bis zu 720 Euro im Monat steigen. Für kleinere Arbeitgeber sollen weiterhin Sonderregelungen gelten.

* Die Gelder aus der Ausgleichsabgabe sollen vollständig dafür verwendet werden, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

* Durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Leistungen des Integrationsamts sollen Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Das heißt: Anträge, über die das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet, gelten als genehmigt.

* Die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit soll aufgehoben werden. Für Arbeitgeber wird es damit attraktiver, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen.

* Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung soll neu ausgerichtet werden. Unter anderem sollen darin Betroffene als Expertinnen und Experten bei der Arbeit des Beirats besser berücksichtigt werden.

Was ist die Ausgleichsabgabe ?
Grundsätzlich sind alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX). Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe fällig, deren Höhe sich nach der Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze richtet.

Was ist das Budget für Arbeit ?
Mit diesem dauerhaften Zuschuss zu den Lohnkosten als Alternative zu Leistungen in einer Werkstatt wird Menschen mit Behinderungen der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert.

Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung
Dieses unabhängige Gremium wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet. Es berät das Ministerium zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten. Zudem wirkt der Beirat daran mit, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten Versorgungsmedizinischen Grundsätze weiterzuentwickeln. Diese gelten verbindlich bei der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht.

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