Sozialverband VdK - Ortsverband Ahnatal
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Sozialpolitische Forderungen des VdK

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In Fulda fand der 23. Ordentliche Landesverbandstag des VdK Hessen-Thüringen statt.

Unter dem Motto: Solidarität statt Spaltung – Nur zusammen sind wir stark

stellten 174 Delegierte die Weichen für den künftigen Kurs des Sozialverbands.
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Einsehen Forderkatalog hier:

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Ärztliche Versorgung im Landkreis

Bis 2030 werden nach einer Schätzung der Kassenärztlichen Vereinigung etwa über die Hälfte der Hausärzte in Hessen in den Ruhestand gehen. Auch wenn die ambulante ärztliche Versorgung in Hessen derzeit flächendeckend gewährleistet ist, ist festzustellen, dass die Nachbesetzung zunehmend schwieriger wird. Dies betrifft insbesondere Hausarztsitze in ländlichen Regionen. Das mittlere Alter der niedergelassenen Vertragsärzte liegt bei 56 Jahren, fast 15 Prozent sind älter als 65 Jahre. Wird das Nachfolgeproblem nicht gelöst, ist ein zunehmender Leerstand von Praxen zu befürchten. Der Bedarfsplan 2022 der Kassenärztlichen Vereinigung zeigt auf, dass der Versorgungsgrad in den Planbereichen des Landkreises im Vergleich zu den letzten Jahren relativ stabil geblieben ist. Im Planbereich Hofgeismar liegt jedoch mit einem Versorgungsgrad von 87.39 Prozent weiterhin eine deutliche Unterversorgung vor. Zudem müssen immer mehr Gemeinden von Hausärzten in Nachbargemeinden mitversorgt werden. Bis 2030 wird im Landkreis Kassel mit einem erheblichen Nachbesetzungsbedarf gerechnet, weshalb umgehend gehandelt werden muss. Die flächendeckende Sicherstellung der Gesundheitsversorgung auch außerhalb der Mittelzentren und der dafür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
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Die VdK-Kreisverbände Hofgeismar, Kassel-Land und Wolfhagen fordern daher die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren:

Um Versorgungslücken in einigen Kommunen zu vermeiden, sollte der Landkreis die Kommunen außerhalb der Mittelzentren bei der Nachbesetzung von Arztpraxen und gegebenenfalls bei der Gründung von barrierefreien Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) unterstützen. Durch MVZ können unbesetzte Arztsitze von der Kassenärztlichen Vereinigung erworben und zu attraktiven Arbeitsbedingungen angeboten worden. Findet sich kein privatwirtschaftlicher Akteur, sollten die Kommunen gemeinsam mit dem Landkreis von ihrem Recht Gebrauch machen und ein MVZ in kommunaler Trägerschaft gründen.1 Positive Erfahrungen mit kommunalen MVZ wurden z.B. im Vogelsbergkreis, im Landkreis Darmstadt-Dieburg oder in der nordhessischen Gemeinde Schwarzenborn (Schwalm-Eder-Kreis) gemacht.
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Pflegestützpunkt

Im Zuge der demografischen Entwicklung wird es in den nächsten Jahrzehnten immer mehr pflegebedürftige Menschen geben. Ende 2021 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Hessen 368.400 Betroffene. Der Großteil von ihnen lebt zu Hause, rund 80 Prozent werden vom Angehörigen versorgt. Kommunen müssen eine wohnortnahe pflegerische Versorgung sicher stellen und Einfluss auf die Gestaltung der Versorgungsstruktur rnehmen.
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Die VdK-Kreisverbände Hofgeismar, Kassel-Land und Wolfhagen fordern daher die räumliche und personelle Ausweitung der Beratungstätigkeit des Pflegestützpunktes:

Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, sind die Betroffenen und ihre Angehörigen oft mit der Situation überfordert. Der 2011 eröffnete Pflegestützpunkt in Kassel steht ihnen dafür beratend und unterstützend zur Seite. Das Angebot des Pflegestützpunktes sollte allerdings für alle Menschen im Landkreis zugänglich sein: Auch berufstätige Pflegende müssen wohnortnah und außerhalb ihrer Arbeitszeit Hilfe finden können. Die Anzahl der Pflegebedürftigen im Landkreis Kassel ist zwischen 2011 und 2019 um 31,7 Prozent auf 14.334 gestiegen. Da die Zahlen nur die Menschen erfassen, welche Leistungen der Pflegeversicherungen bekommen, also schon erheblich pflegebedürftig sind, müssen wir davon ausgehen, dass sehr viel mehr Menschen auf Hilfestellungen angewiesen sind. Die zeitliche beziehungsweise personelle Aufstockung des Pflegestützpunktes mit regelmäßigen Außensprechstunden, z. B. in den Mittelzentren Wolfhagen und Hofgeismar, ist daher aus unserer Sicht zwingend erforderlich. Die Räumlichkeiten der VdKKreisgeschäftsstellen könnten dafür zur Verfügung gestellt werden.
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Die VdK-Kreisverbände Hofgeismar, Kassel-Land und Wolfhagen fordern die Förderung unterstützender Angebote:

Pflegerische Angebote können durch Angebote zur Unterstützung und Entlastung imAlltag ergänzt werden. Dazu zählen bspw. Betreuungsleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Essens- und Fahrdienste oder Hausnotrufe. Das Land legt zwar die Voraussetzungen für die Anerkennung fest, aber die Anerkennung erfolgt über die Kreise und kreisfreien Städte. Die Vorhaltung alltagsunterstützender Angebote ist aber grundsätzlich auch per Gesetz Aufgabe der kommunalen Altenhilfe. Um die örtliche Versorgungstruktur durch alltagsunterstützende Angebote auszubauen, sollte die Anerkennung durch die Kommunen daher unbürokratisch erfolgen. Auch Angebote der persönlichen Assistenz müssen ausreichend geschaffen werden.
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Barrierefreiheit

Ende 2021 lebten in Hessen nach Angaben des Statistischen Landesamts 596.375 Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Im Landkreis Kassel sind es 23.840 Menschen. Diese Menschen haben besonderen Hilfebedarf.
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Die VdK-Kreisverbände Hofgeismar, Kassel-Land und Wolfhagen fordern daher:

1. Einsetzung von kommunalen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte:

Ihre Ansprechpartner bei Fragen oder Schwierigkeiten mit Behörden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen auch gegenüber Stadtverwaltungen und städtischen Gremien vertreten. Um die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern mit Einschränkungen zu wahren, benötigen die Kommunen und der Landkreis hauptamtliche Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte/ Inklusionsbeiräte. In den Satzungen ist klarzustellen, dass die kommunalen Behindertenbeauftragten beziehungsweise der Beirat unabhängig und weisungsungebunden agieren. Dem Beirat sind Vorschlags- und Rederechte in den kommunalen Ausschüssen einzuräumen.

2. Barrierefreie und inklusive Freizeit- und Kulturangebote:

Entsprechende Veranstaltungen, Projekte oder Programme etwa von öffentlichen Trägern, privaten Vereinen, lokalen oder überregionalen Initiativen müssen von vornherein barrierefrei und inklusiv gestaltet sein, sodass alle daran teilnehmen können.

3. Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum:

Öffentliche Plätze und Straßen müssen barrierefrei zugänglich sein. Für Menschen mit Sinneseinschränkungen sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip taktile und auditive Leitsysteme anzulegen. Bauliche Barrieren sollten durch Rampen oder Aufzüge überwunden werden können. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen sind ebenfalls barrierefrei zu gestalten, damit Menschen sowohl öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, als auch am kulturellen Leben teilhaben können. Für Veranstaltungsräume sind insbesondere induktive Höranlagen zu berücksichtigen, die es hörgeschädigten Menschen erlauben, Musik und Redebeiträge störungsfrei und verstärkt über das Hörgerät hören zu können.
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Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum

In einer lebenswerten Kommune muss der Wohnraum bezahlbar sein. Insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, Empfänger*innen von Sozialleistungen und Rentner*innen benötigen preiswerten Wohnraum. Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen brauchen barrierefreie Wohnungen für ein selbstbestimmtes Leben.
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Die VdK-Kreisverbände Hofgeismar, Kassel-Land und Wolfhagen fordern daher, dass sich der Landkreis für mehr barrierefreien (DIN 18040-2) und bezahlbaren Wohnraum in den Kommunen einsetzt.

Kommunen sollen Zielvorgaben für die bedarfsgerechte Entwicklung des Sozialwohnungsbestands formulieren und sich zu deren Erfüllung verpflichten. Dabei ist auch auf die Förderung barrierefreier Wohnungen und betreutes Wohnen zu achten. Auf diese Weise nehmen die Kommunen ihre Einflussmöglichkeiten wahr, um den Ausbau des Sozialwohnungsbestandes zu fördern. Mit einer sozial gerechten Bodennutzung lassen sich außerdem Quoten festlegen, die angeben, wo und wie viele Sozialwohnungen geschaffen werden sollen. Hierfür sollen die Kommunen verbindliches Baurecht schaffen, an das sich Grundstückseigentümer*innen halten müssen und auf diese Weise vertraglich zur Einhaltung einer festgesetzten Quote für den preisgebundenen Wohnraum verpflichtet werden. Gerade Kommunen ohne ein eigenes Wohnungsunternehmen sollten von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, um Einfluss auf die Wohnbauaktivitäten in ihrem Gemeindegebiet zu nehmen.
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Mobilitätskonzept

Kommunen müssen die Nahversorgung im direkten Wohnumfeld sicherstellen.Versorgungseinrichtungen mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs müssen fußläufig sowie mit verschiedenen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Die Nutzung der Versorgungseinrichtungen wie Arztpraxen muss barrierefrei gestaltet werden.
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Die VdK-Kreisverbände Hofgeismar, Kassel-Land und Wolfhagen fordern daher die Erstellung eines Mobilitätskonzepts:

Der Landkreis sollte Kommunen außerhalb der Mittelzentren bei der Erstellung von Mobilitätskonzepten unterstützen, die auf die intelligente Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel (zum Beispiel Auto, Bus, Rad, Bürgerbus) abzielen. Mobilitätskonzepte beinhalten eine umfangreiche Gesamtstrategie zur Mobilität innerhalb einer Kommune oder eines Kreises. Bei der Gestaltung und Vernetzung der Mobilitätsangebote ist die Barrierefreiheit sicherzustellen, damit Haltestellen, Verkehrsmittel und die Wege zu den Verkehrsknotenpunkten barrierefrei erreichbar und nutzbar sind. Die Kommunen müssen darauf hinwirken, dass die Vorgabe zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr bis 2022 erfüllt wird. Bei der Aufstellung des Mobilitätskonzepts bzw. Nahverkehrsplans sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.
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Frauenhäuser

Frauenhäuser haben eine Schutzfunktion und bieten Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft an. Dies gilt verstärkt in Zeiten der Corona-Pandemie. Erste Studienergebnisse der Technischen Universität München und des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung belegten eine Zunahme häuslicher Gewalt und den erschwerten Zugang zu Hilfe während der Corona-Pandemie. In Hessen gibt es insgesamt 31 Frauenhäuser, eines davon im Landkreis Kassel getragen durch den Verein Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e.V.
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Die VdK-Kreisverbände Hofgeismar, Kassel-Land und Wolfhagen fordern daher den barrierefreien Neu- und Umbau von Frauenhäusern:

Die bisherige Arbeit mit Frauenhäusern muss gemäß der Istanbul-Konvention im Landkreis Kassel verstärkt werden. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt schafft. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Seit 2018 gilt dieses Übereinkommen in Deutschland. Es besteht daher die Notwendigkeit die personelle und finanzielle Ausstattung der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu verbessern und die multiprofessionelle Vernetzung und Koordination auf regionaler und überregionaler Ebene zu fördern. Aus Sicht der VdK-Kreisverbände sollte dabei besonders auf Barrierefreiheit geachtet werden. Für den Neu- und Umbau von barrierefreien Frauenhäusern stehen für Hessen seit dem Jahr 2020 bis 2023 jährlich circa 2,1 Mio. € aus dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zur Verfügung, die durch investive Landesmittel ab 2021 ergänzt werden sollen.

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