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Info hausärztliche Versorgung und Pflege

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Pflegeversicherung: Reform ist auf dem Weg.

Miteinander

Miteinander© VdK

Gesetzentwurf beschlossen: Die neuen Regelungen sollen ab 2024 für deutliche
Verbesserungen in der ambulanten und stationären Pflege sorgen und schon ab
Juli 2023 Familien mit mehreren Kindern entlasten.

Ziel des auf den Weg gebrachten neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG)
soll es nach Angaben der Bundesregierung sein, den stark steigenden Kosten in der
stationären und der häuslichen Pflege entgegenzuwirken und die Pflegeversicherung
finanziell zu stabilisieren. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber beauftragt
bis Mitte 2023 die Regelungen zur Bemessung des Pflegeversicherungsbeitrags so anzupassen,
dass dabei die Zahl der Kinder berücksichtigt wird.

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll nun in zwei Schritten reformiert werden:
Zum 1. Juli 2023 sollen die Finanzgrundlage stabilisiert werden und in der Folge
dringend erforderliche Leistungsverbesserungen zum Januar 2024 möglich sein.
In einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 1. Januar 2025 nochmals
spürbar angehoben.

Der Entwurf des PUEG sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:
Um die häusliche Pflege zu stärken, werden zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld um

5 Prozent erhöht und die ambulanten Sachleistungsbeträge um 5 Prozent angehoben.
Pflegende Angehörige können ab 1. Januar 2024 das Pflegeunterstützungsgeld pro
Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch nehmen.
Die Beschränkung des Anspruchs auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je
pflegebedürftiger Person wird damit aufgehoben.
Zum 1. Januar 2024 werden darüber hinaus die Zuschläge der Pflegekasse nach
§ 43 c Sozialgesetzbuch XI an Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhöht.
Die Sätze werden von

* 5 Prozent auf 15 Prozent bei bis zu 12 Monaten Verweildauer,
* 25 Prozent auf 30 Prozent bei 13 bis 24 Monaten Verweildauer,
* 45 Prozent auf 50 Prozent bei 25 bis 36 Monaten und
* 70 Prozent auf 75 Prozent bei mehr als 36 Monaten Verweildauer angehoben.

* Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft
in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für die langfristige
Leistungsdynamisierung werde man noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten,
heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung zur Pflegeversicherungsreform.
* Die bisher komplex und intransparent gestalteten Regelungen für die Feststellung der
Pflegebedürftigkeit in § 18 Sozialgesetzbuch XI werden demnach neu strukturiert und
systematisiert. Verfahrens- und leistungsrechtliche Inhalte sollen auf diese Weise in
voneinander getrennten Vorschriften übersichtlicher und adressatengerechter aufbereitet werden.

Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege
* In der stationären Pflege wird nach den Informationen der Bundesregierung die Umsetzung
des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt.
Dabei soll die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt berücksichtigt werden.

* Um das Potenzial der Digitalisierung zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen
Versorgung zu nutzen und die Umsetzung in die Praxis zu unterstützen, soll ein
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet werden.

* Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen
mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Millionen Euro wird ausgeweitet und bis zum
Ende des Jahrzehnts verlängert.

Stabilisierung der Finanzen
Um die bestehenden Leistungsansprüche der sozialen Pflegeversicherung sowie die
im Rahmen der Reform vorgesehenen Leistungsanpassungen abzusichern, wird der
allgemeine Beitragssatz zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben.
Laut Bundesregierung bringt diese Maßnahme Mehreinnahmen in Höhe von rund
6,6 Milliarden Euro jährlich. Nach dem Gesetzentwurf soll die Bundesregierung ermächtigt
werden, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, sofern kurzfristiger
Finanzierungsbedarf besteht.

Zahl der Kinder fließt künftig in Beitragsermittlung künftig ein
Ebenfalls zum 1. Juli 2023 soll bei der Ermittlung des Beitragssatzes die Zahl der Kinder
berücksichtigt werden. Es gelten dann folgende Beitragssätze:

Mitglieder ohne Kinder = 4 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 Prozent)

Mitglieder mit 1 Kind = 3,40 Prozent (lebenslang, Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 Prozent)

Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 Prozent)

Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 Prozent)

Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 Prozent)

Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40 Prozente (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 Prozent)

Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder
unter 25 Jahre alt sind. Nach der Erziehungszeit beträgt der reguläre Beitragssatz be
i Mitgliedern mit mehreren Kindern wieder 3,4 Prozent. Der Arbeitgeberanteil liegt
immer bei 1,7 Prozent.
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Rentnerinnen und Rentner sind die Verlierer der Pflegereform

1. Wegfall des Entlastungsbudgets ist eine Ohrfeige für alle Nächstenpflegenden
2. VdK behält sich Klageweg bei ungleicher Erhöhung der Pflegebeiträge vor,,
,

Zum Kabinettsbeschluss zur Pflegereform erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Der Kabinettsbeschluss zur Pflegereform ist ein Desaster. Die Beiträge gehen rauf,
die Leistungen runter. Eine Ohrfeige für alle Nächstenpflegenden ist der Wegfall des
versprochenen Entlastungsbudgets, das noch im Koalitionsvertrag versprochen und}
im Referentenentwurf geplant war. Die pflegenden Angehörigen sind es, die die Pflege
in Deutschland am Laufen halten. Gerade sie brauchen dringend eine Entbürokratisierung
und individuell wählbare Entlastungsmöglichkeiten.

Besonders Rentnerinnen und Rentner sind die großen Verlierer der Pflegereform.
Die gestern verabschiedete Mehrbelastung durch eine Erhöhung der
Pflegeversicherungsbeiträge für Rentner mit Kindern über 25 Jahren ist eine fatale
Entscheidung und geht komplett in die falsche Richtung.
Fast die Hälfte der pflegebedürftigen Rentnerinnen und Rentner werden von ihren Kindern
gepflegt, das belegt unsere VdK-Pflegestudie. Die gepflegten Eltern profitieren lebenslang
von der Anzahl ihrer Kinder und haben eine sehr große Chance zuhause gepflegt zu werden.
Gerade sie sollten nicht höhere Beiträge zahlen müssen.

Zudem ist jetzt eine paritätische Finanzierung der Beiträge zur Pflegeversicherung der
Rentnerinnen und Rentner dringend notwendig. Falls der Bundestag bei der übermäßigen
Belastung der Rentner nicht nachschärft, behält sich der VdK den Klageweg vor.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2022 angemahnt, dass bis zum
31. Juli 2023 eine Neuregelung für der Pflegeversicherung zu treffen sei.
Dabei muss die genaue Anzahl der Kinder bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden.“
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VdK-Studie: Häusliche Pflege am Limit – jeder dritte
pflegende Angehörige überfordert

• Größte deutschlandweite Befragung gibt erstmals Einblick in die Pflegesituation zu Hause

• VdK-Präsidentin fordert mehr Entlastungsangebote und ein einheitlichesBudget

• Sozialverband startet Kampagne zur Nächstenpflege mit Demo ohneMenschen

Mehr als ein Drittel der Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, fühlen sich
extrembelastet und können die Pflegesituation nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht
mehr bewältigen.
„Anders als professionelle Pflege-Dienstleister oder der Pflegeberuf haben Menschen,
die ihre Nächsten zu Hause pflegen, keine Lobby. Sie haben keine Zeit, um auf die Straße
zu gehen.
Deshalb geben wir ihnen eine Stimme“, sagte Bentele. Den Anfang machte der VdK
mit einer „Demonstration ohne Menschen“ vor dem Kanzleramt.
Botschaften seiner pflegenden Mitglieder, die keine Zeit haben zu demonstrieren, wurden
dafür auf Schilder gedruckt und vor dem Kanzleramt aufgestellt.

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" Landarztquote " in Hessen eingeführt

HA

HA© VdK

Das Gestz zur Sicherung der hausärztlichen Versogrung und des Öffentliche
Gesundheitsdienstes in Hessen (GHVÖG ) sieht neue Zulassungsvoraussetzungen,
sowie ein neues Auswahlverfahren für Studierende vor .
Die aktuelle Regelung ist am 12. Februar in Kraft getreten und bis zum 31. Dezember
2028 befristet. Ziel ist es, die medizinische Betreuung generell und insbesondere
auf dem Land zu verbessern.

Gesundheit dürfe nicht vom Wohnort abhängen, hieß es aus dem Gesundheits-
ministerium.
Der 1. Punkt ist demnach die Bildung von zwei Vorabquoten für Medizinstudienplätze
an den hessischen Universitäten.
Die größere Vorabquote wird für Bewerber und Bewerberinnen reserviert, die sich vertraglich
verpflichten, nach Abschluss ihres Medizinstudiums eine Weiterbildung in Allgemeinmedizin
oder in Kinder- und Jugendmedizin zu absolvieren und anschließend zehn Jahre in hausärztlich
bisher unterversorgten Gebieten tätig zu sein.

Den 2.Punkt bildet der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Um diesen nachhaltig zu stärken
ist die zweite Vorabquote für Bewerber und Bewerberinnen reserviert, die sich nach dem
Studium verpflichten, eine Weiterbildung im Fachgebiet "öffentliches Gesundheitswesen"
zu absolvieren und im Anschluss zehn Jahre im Gesundheitsamt tätig zu sein.

Der 3.zentralen Punkt des Gesetzes ist der Lehrplan, der von den drei hessischen
Fachbereichen für Medizin gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und
Integration entwickelt wurde.
Dieser soll dafür sorgen, dass die Studierenden bereits während des Studiums fachkundig
begleitet und so passgenau und zielgerichtet auf ihre spätere Tätigkeit im hausärztlichen
Bereich beziehungsweiseim öffentlichen Gesundheitsdienst vorbereitet werden.

Ein Schwerpunktlehrplan, der von der Landesregierung in enger Abstimmung mit
Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach und den drei hessischen medizinischen Fakultäten
in Frankfurt, Gießen und Marburg entwickelt wurde, soll es bereits während des Studiums
ermöglichen, die Tätigkeit im ländlichen Raum kennenzulernen.

Grundsätzlich begrüßt der VdK Hessen-Thüringen die Einführung einer "Landarztquote", um die
hausärztliche Versorgung in Hessen zu sichern. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise
Nordrhein-Westfalen, gibt es diese bereits.
Das GHVÖG sieht neue Zulassungsvoraussetzungen beziehungsweise ein neues
Auswahlverfahren für Medizinstudierende vor.
Mit dem Gesetz wird damit die langjährige Forderung des VdK erfüllt, die Vergabe von
Medizinstudienplätzen nicht vornehmlich an den Notendurchschnitt zu knüpfen, sondern weitere
Kriterien einfließen zu lassen, etwa die persönliche Eignung für den Arztberuf
einschließlich vorheriger Berufserfahrung.

***

VdK fordert kommunale Anreizprogramme und verbesserte Infrastruktur .

Aus Sicht des VdK kann die Einführung einer Landarztquote aber nicht der einzige Weg sein,
um den zunehmenden Hausärztemangel auf dem Land zu bekämpfen. Erforderlich sind
außerdem kommunale Anreizprogramme zur Förderung der Niederlassung von Ärzten auf
dem Land sowie Verbesserungen der Infrastruktur,um regionale Probleme etwa fehlende
Kinderbetreuungs- oder Einkaufsmöglichkeiten zu beseitigen.
Finanzielle Anreize sowie eine gute soziale und kulturelle Infrastruktur motivieren Mediziner
und Medizinerinnen, sich in ländlichen Gebieten niederzulassen. Für den VdK müssen die
Akteure vor Ort – zum Beispiel Bürgermeister und Landräte – stärker in die Verantwortung
genommen werden, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
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Hinweise: Pflegeratgeber

Menschen im VdK

Menschen im VdK© VdK

Der Großteil der Pflegebedürftigen lebt zu Hause, und wird dort in der Regel von Angehörigen versorgt.
Damit Sie ihre Interessen künftig noch besser einsetzen können, haben wir für Sie folgende Informationen:
.

Broschüren und Ratgeber Online ansehen
Der digitale Ratgeber für Pflegeleistugren gibt wichtige Infos bei bereits erhaltene Leitungen, und noch
nicht erhaltene Leistungen.

  • Pflegetelefon -

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/187088/9d5ef1d18d8709aa7d62aa8d58f06281/
das-pflegetelefon-schnelle-hilfe-fuer-angehoerige-data.pdf

  • Plegeleistungen zum Nachschlagen - https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

fileadmin/user_upload/BMG_Ratgeber-Pflegeleistungen_zum_Nachschlagen_bf_neu.pdf

-Versorgungsmedizinische Grundsätze - https://www.bmas.de/SharedDocs/
Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

  • Rate mal, wer dran ist ! Schützen vor Betrug und Trickdiebstahl - https://www.bmfsfj.de/resource

/blob/95226/5adb36e586f6dab7a8b26fe183c11731/rate-mal-wer-dran-ist-data.pdf

  • Sehschärfe- https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/

Publikationen/k710-korrekturblatt
-seite-42.pdf;jsessionid=881C1933FFB57E5D378661A6CAA2159B.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=4

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