Kategorie Aktuelle Meldung Soziale Gerechtigkeit Armut & Umverteilung

Schock über hohe Energiekosten

Von: Julia Frediani

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher geraten aufgrund der anhaltenden hohen Energiepreise in Zahlungsschwierigkeiten. Der VdK rät seinen Mitgliedern, staatliche Hilfen beantragen. 

Symbolfoto hohe Kosten für Strom und Gas - Frau sitzt zu Hause am Schreibtisch ist verzweifelt über die Aufstellung der hohen monatlichen Abschläge für Energie
© IMAGO / Roman Möbius

Der Schock über die hohe Betriebskostenabrechnung zum Jahresende steckt dem einen oder der anderen noch in den Knochen. Vielleicht wurde diese Rechnung sogar mit Ersparnissen oder geliehenem Geld bezahlt.

Die nächste Überraschung lässt leider nicht lange auf sich warten: denn auf eine hohe Betriebskostenabrechnung folgt meistens eine Erhöhung der Abschläge. Der Sozialverband VdK rät Menschen mit kleinen Renten oder geringen Einkommen, sich bei solch regelmäßigen Mehrbelastungen staatliche Hilfe zu holen.

Grundsicherung im Alter

Eine Möglichkeit, die Rente etwas aufzustocken, stellt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dar. Bei der Berechnung im Sozialamt werden die erhöhten Heizkosten berücksichtigt, sodass nun auch Rentnerinnen und Rentner davon profitieren können, die vorher noch keinen Anspruch hatten.

Das gleiche gilt auch für Menschen, die noch arbeiten oder arbeitssuchend sind. Sie könnten Anspruch auf Bürgergeld haben. Auch wenn der Gang zum Jobcenter dem einen oder der anderen schwerfallen wird, empfiehlt ihn der VdK, wenn Mitglieder Unterstützung bei der Bezahlung der Heizkosten benötigen.

Tabelle: Regelsätze in der Grundsicherung

Regelbedarfsstufe Wer? Höhe der Leistung pro Monat
Regelbedarfsstufe 1 Alleinstehende oder alleinerziehende erwachsene
Leistungsberechtigte, die in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft leben.
563 Euro
Regelbedarfsstufe 2 Erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer Wohnung
mit einem Partner oder einer Partnerin* zusammenleben. Außerdem Menschen
mit Behinderungen, die in der sogenannten besonderen Wohnform leben.
506 Euro
Regelbedarfsstufe 3 Erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren im
Haushalt der Eltern (SGB II), Erwachsene in einer stationären Einrichtung.
451 Euro
Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche von 14 - 17 Jahren 471 Euro
Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro
Regelbedarfsstufe 6 Kinder bis 5 Jahre 357 Euro

Wohngeld

Eine weitere Möglichkeit, regelmäßige Belastungen durch zu hohe Wohn- und Mietkosten zu reduzieren, ist die Beantragung von Wohngeld. Durch eine groß angelegte Externer Link:Wohngeldreform im vergangenen Jahr ist der Kreis der berechtigten Personen erheblich gestiegen. Bitte beachten: Nicht alle Externer Link:VdK-Landesverbände beraten in ihren Rechtsberatungsstellen zum Wohngeld.

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