Mütterrente

Der VdK hat sich immer für Verbesserungen bei der Mütterrente eingesetzt. Durch sie werden Erziehungszeiten rentenrechtlich anerkannt. Wir kämpfen dafür, dass alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten, unabhängig davon, wann sie ihr Kind geboren haben. 

Aus Papier ausgeschnittene Silhouetten einer Familie mit zwei kleinen Kindern
© IMAGO / Pond5 Images

Aktuelles zur Mütterrente

Mutter und Kind spielen zusammen zu Hause
Kategorie Tipp Frauen Mütterrente

Fragen und Antworten rund um die Mütterrente

Was ist eigentlich die „Mütterrente“ und wer hat Anspruch darauf? Sind auch Väter von den Regelungen betroffen? Was ändert sich durch den Rentenpakt, der zum 1.1.2019 in Kraft tritt? Wir geben einen Überblick.

Unsere Forderungen

Der VdK hat sich immer für Verbesserungen und für Gerechtigkeit bei der Mütterrente eingesetzt. Denn nicht alle Mütter erhalten für ihre Kindererziehungszeiten gleich viele Rentenpunkte angerechnet: 

  • Für jedes Kind, das ab dem 1.1.1992 geboren wurde, erhält man drei Rentenpunkte.
     
  • Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde (also bis 31.12.1991), bekommt man 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben. Die Erhöhung um einen halben Punkt auf 2,5 Rentenpunkte gilt seit dem 1.1.2019 durch die Mütterrente II. Vorher waren es nur zwei Rentenpunkte. 

Der zusätzliche halbe Punkt für alle Mütter ist ein guter Schritt, um die bestehende Ungerechtigkeit zu reduzieren. In einem weiteren letzten Schritt müssen alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten, unabhängig davon, wann sie ihr Kind geboren haben. Die Erziehungsleistung aller Versicherten muss rentenrechtlich völlig gleich behandelt werden. Das hat etwas mit Respekt und Gleichberechtigung zu tun.

Auch darf die Mütterrente nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden. Alle Verbesserungen bei der Mütterrente müssen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, weil die Honorierung von Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.