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Der komplizierte Weg zum Pflegeheimplatz

Von: Christina Liebeck

14 Prozent der Pflegebedürftigen werden in einem Heim versorgt. Bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz ist der erste Gedanke bei vielen: „Kann ich mir das überhaupt leisten?“. Wir haben Tipps und Hinweise zur Suche und Finanzierung. 
 

Seniorenfigürchen sitzen auf Münzstapeln, davor bilden Buchstabenwürfel das Wort Pflege
© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Stationäre Pflege wird immer teurer

Tatsächlich sind die Eigenanteile für die stationäre Pflege in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. Eine aktuelle Studie vom Verband der Ersatzkassen (vdek) offenbart, dass Betroffene im Durchschnitt 2500 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen müssen.

Ein Blick in die Pflegeheimsuche unter Externer Link:www.weisse-liste-pflege.de zeigt, dass es erhebliche Preisunterschiede gibt. So wurden bei einer Beispielsuche für einen vollstationären Heimplatz mit Pflegegrad 4 bei einer Pflegeeinrichtung rund 2500 Euro Eigenanteil fällig. Der Platz in einer anderen Einrichtung wenige Kilometer entfernt schlug mit fast 3900 Euro zu Buche – ein Unterschied von 1400 Euro pro Monat.

Kaum freie Heimplätze

Ein Preisvergleich ist bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz zwar empfehlenswert.  Jedoch schildern VdK-Mitglieder, dass es viel zu wenig freie Plätze gibt, die Wartelisten sind lang.

Die monatlichen Kosten sind aber nur ein Kriterium: Lage und Erreichbarkeit, Ausstattung, Atmosphäre, Sauberkeit, Service- und Zusatzangebote, Verfügbarkeit von Einzelzimmern sind weitere wichtige Aspekte bei der Entscheidung für das passende Heim.

Hilfe bei der Heimsuche bieten Onlineportale, wie zum Beispiel Externer Link:www.pflegelotse.de, die erwähnte Externer Link:Weisse Liste oder regionale Angebote wie Externer Link:www.heimfinder.nrw.de.

Auch die Heime legen selbst Kriterien bei der Auswahl der Bewohnerinnen und Bewohner fest. „Mein Mann hat Alzheimer, ist unruhig – viele Heime können die Betreuung nicht leisten, lehnen ihn ab“, berichtet VdK-Mitglied Vera König (Name von der Redaktion geändert), die schon länger nach einem Pflegeheimplatz für ihren Mann sucht. Das emotionale Auf und Ab beim Warten auf eine Zu- oder Absage ist nervenaufreibend: „Ich bin mittlerweile absolut am Ende, man ist so machtlos.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Was kann man tun, wenn man die hohen Kosten für den Heimplatz nicht aufbringen kann? VdK-Pflegereferent Martin Kilimann erklärt: „Zunächst müssen Pflegebedürftige ihr Einkommen und ihr Vermögen verwenden, um den Pflegeheimplatz zu finanzieren. Für Ehepartner besteht hier eine Einstandspflicht.“ 

Das bedeutet, dass auch sie ihre Einkünfte und ihr Vermögen für den pflegebedürftigen Partner bis auf einen Selbstbehalt für den Eigenbedarf einsetzen müssen. Zum Einkommen gehören unter anderem Gehälter, Renten, Mieteinnahmen und Einkünfte aus Kapitalvermögen. Vermögenswerte sind beispielsweise Ersparnisse oder Grundbesitz. Auch hier gelten Schonvermögen. 

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, können Bewohnerinnen und Bewohner unter Umständen einen Antrag auf Wohngeld stellen. In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es außerdem das Pflegewohngeld, das bei der Finanzierung der Investitionskosten hilft.

Ab wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

Reicht dies nicht, steht den Pflegebedürftigen die „Hilfe zur Pflege“ zu, die beim Sozialamt beantragt wird. Das Amt prüft, ob die Kinder der pflegebedürftigen Person in die Pflicht genommen werden können, sich an den Pflegeheimkosten zu beteiligen.

Unterhaltspflichtig für ihre Eltern sind laut Angehörigen-Entlastungsgesetz Kinder ab einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro brutto. Hier gelten Schonvermögen und Freibeträge, etwa für selbstgenutzte Immobilien und Rücklagen zur Altersvorsorge. Kilimann empfiehlt: „Die individuelle Berechnung des Elternunterhalts ist komplex und von vielen Faktoren abhängig, Betroffene sollten sich daher ausführlich beraten lassen.“ 

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