Kategorie Erfolgsgeschichte Gesundheit

VdK verhilft junger Frau zu Brustverkleinerung

Von: Jörg Ciszewski

Ein 28-jähriges VdK-Mitglied litt körperlich unter ihrer großen Oberweite – der VdK erreichte vor dem Sozialgericht die Kostenübernahme für eine Operation zur Brustverkleinerung. 

Ein Maßband ringelt sich auf als Symbol für die Messung einer großen Brust
© IMAGO / YAY Images

Brustoperation muss nicht immer Schönheits-OP sein

Eine Brustoperation muss längst nicht immer eine Schönheits-OPkurz fürOperation sein. Für das junge VdK-Mitglied Maike Klager (Name von der Redaktion geändert) war eine Brustverkleinerung die letzte Lösung gegen die ständigen Schmerzen. Mit dem VdK Nord erreichte sie vor dem Sozialgericht Lübeck eine Kostenübernahme für den Eingriff durch die Krankenkasse (Az. S 48 KR 107/21). Das gelingt nicht oft.

Maike Klager leidet schon ihr halbes Leben unter ihrer großen Oberweite. Die 28-Jährige ist 1,77 Meter groß, schlank und hat mit einer Körbchengröße von mehr als 80 E einen für ihre Statur unverhältnismäßig großen Brustumfang. Der bereitet ihr körperliche Beschwerden. Ihr schmerzen fast ständig Rücken und Nacken, hinzu kommen Kopfweh bis hin zu Migräneanfällen. 

Jede neunte Frau in Deutschland leidet Berichten zufolge unter übergroßen Brüsten. Pro Jahr lassen sich rund 30 000 Frauen die Brüste verkleinern, oft wegen chronischer Beschwerden. Meistens verweigern die Krankenkassen die Kostenübernahme, sogar dann, wenn Orthopädinnen und Orthopäden Veränderungen an der Wirbelsäule festgestellt haben. Das war auch bei Maike Klager der Fall. Ihren Antrag für eine Brustverkleinerung lehnte die Krankenkasse ab und empfahl stattdessen, die Physiotherapie fortzusetzen, um die Schmerzen zu behandeln.

Das klang für das VdK-Mitglied wie ein schlechter Scherz. Seit ihrem 14. Lebensjahr ist die junge Frau aus Schleswig-Holstein unter anderem in orthopädischer Behandlung. Sie macht seit über zehn Jahren Krankengymnastik und trainiert zu Hause die Muskulatur. Doch die Schmerzen dauern an.

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Krankenkasse: Keine Krankheit

Ihren Widerspruch gegen die Ablehnung ließ die Krankenkasse nicht gelten. Die schrieb, es läge keine Krankheit vor, die eine Operation medizinisch rechtfertigen würde. Die konservative Behandlung solle fortgesetzt werden. Die Verletzungen, die der BH durch das Einschneiden und Scheuern des Stoffes auf der Haut verursacht, sollten dermatologisch behandelt werden. Die Krankenkasse wies zudem darauf hin, dass es keinen wissenschaftlichen Beleg über einen Zusammenhang zwischen der Größe der Brust und Wirbelsäulenbeschwerden gibt. 

Daraufhin verklagte Maike Klager mit Unterstützung des VdK Nord ihre Krankenkasse vor dem Sozialgericht Lübeck. Das Gericht beauftragte im Zuge des Verfahrens ein orthopädisch-chirurgisches Gutachten, das schließlich die Wende im Verfahren brachte.

Der Facharzt stellte unter anderem im Bereich der Lende und der Brust eine verstärkte Krümmung der Wirbelsäule fest. Zudem widersprach er der Krankenkasse: Es handle sich sehr wohl um ein Krankheitsbild, wenn eine unverhältnismäßige körperliche Statur zu medizinischen Behandlungen führe. Da alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien, zog er die Brust-OPkurz fürOperation in Betracht. 

Das Gutachten wies auf Studien hin, die belegen, dass die Entnahme von 500 Gramm Brustgewebe Schmerzen im Nacken und Rücken spürbar linderten. Bei der Patientin müssten beide Brüste um ein deutlich größeres Gewicht verkleinert werden. Ohne OPkurz fürOperation würde die Frau wohl lebenslang unter ihren Brüsten leiden, so der Facharzt. Zudem würden hohe Kosten entstehen, weil eine aufwändige orthopädische Anpassung des BHs neben der Fortsetzung der Physiotherapie und der orthopädischen Behandlung notwendig würde.

Die Argumente des Gutachtens leuchteten dem Richter ein, der am Ende der mündlichen Verhandlung der Krankenkasse ein Anerkenntnis empfahl. Die nahm an und kommt nun für die Kosten auf. Maike Klager ist erleichtert.

„Durch die Entscheidung, dreieinhalb Jahre nach meinem Antrag, ist eine riesige Last von mir gefallen.“