Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Erwerbsminderungsrente

Schneller Erfolg im Streit um die Erwerbsminderungsrente

Von: Jörg Ciszewski

Kurz nach ihrem Antrag auf Erwerbsminderung hatte Ilona C. schon die Ablehnung der Rentenversicherung im Briefkasten. Sozialrechtsberaterin Heike Weyand vom VdK Saarland widersprach und erreichte eine Nachzahlung für das VdK-Mitglied. 

Ein Brief mit dem Briefkopf der Deutschen Rentenversicherung, darauf liegen ein Kugelschreiber und Geldmünzen
© IMAGO / Zoonar

Ilona C. kann es noch gar nicht richtig glauben, dass ihre Erwerbsminderungsrente dann doch so schnell bewilligt wurde. Nachdem die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung ihren Antrag aus dem Mai vergangenen Jahres schon nach zehn Tagen abgelehnt hatte, hatte sie sich bereits auf einen längeren Streit mit der Behörde eingestellt.

Doch mit Unterstützung von Sozialrechtsberaterin Heike Weyand vom VdK Saarland, die gegen die Ablehnung Widerspruch einlegte, ging es schneller als erwartet voran, und die Zahnarzthelferin erhält seit 1. April 2023 eine volle Erwerbsminderungsrente von monatlich rund 1385 Euro bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sowie eine Nachzahlung in Höhe von rund 14.600 Euro.
 

Verkrümmte Wirbelsäule

Die 61-jährige Mutter von zwei erwachsenen Kindern leidet unter einer ausgeprägten Verkrümmung der Wirbelsäule und einem Lendenwirbelsäulensyndrom, die ihr starke Rückenschmerzen bereiten. Sie kann keine längeren Gehstrecken zu Fuß zurücklegen oder Treppen steigen, ohne dass sie Schmerzen hat. Sie muss ständig ein Reizstromgerät bei sich führen, das per Knopfdruck über Elektroden am Rücken schmerzlindernde Stromimpulse aussendet, und starke Schmerzmittel nehmen.

Als die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung den Antrag ablehnte, hatte sie lediglich diese Rückenerkrankungen berücksichtigt. Dabei ging bereits aus der Selbstauskunft im Antrag hervor, dass Ilona C. infolge einer Covid-Erkrankung unter ständiger Erschöpfung und an Luftnot, Nervosität, Herzrasen und einer allgemeinen Unruhe leidet. Seit Anfang März 2022 war sie deshalb krankgeschrieben und in ärztlicher Behandlung. Hinzu kamen schweres Asthma sowie Allergien gegen Latex und verschiedene Lebensmittel.

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VdK fordert medizinisches Gutachten

VdK-Juristin Heike Weyand monierte deshalb in ihrem Widerspruch, dass diese Erkrankungen hinsichtlich der beruflichen Leistungsfähigkeit nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Außerdem habe die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung es versäumt, ein fachärztliches Gutachten einzuholen. „In der Angelegenheit ist wenig bis nichts ermittelt worden“, so Weyand. Insbesondere die Langzeitfolgen der Corona-Infektion und das schwere Asthma seien wichtige Faktoren für die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit. Sie beeinträchtigen Ilona C. auch in ihrem alltäglichen Leben. „Bevor ich einkaufen gehe, muss ich beispielsweise mein Asthmaspray mit Cortison verwenden, sonst schaffe ich das nicht ohne Hustenanfall. Aufräumarbeiten oder Staubsagen muss mein Partner übernehmen.“

Erst nachdem auf Veranlassung des VdK ein medizinisches Gutachten vorgelegt wurde, das unter anderem die Schwere der Asthmaerkrankung deutlich machte, lenkte die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung ein und bewilligte im Februar dieses Jahres die volle Erwerbsminderungsrente.

Heike Weyand gibt die Vorgehensweise der Rentenversicherung zu denken: „Ich möchte nicht wissen, in wie vielen Fällen die Betroffenen eine negative Entscheidung, die dann auch noch so schnell erfolgt, einfach hinnehmen.“