Unfallversicherung

Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Das Gesetz legt die Zuständigkeiten der Unfallversicherungsträger fest und regelt Leistungen wie Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenzahlungen im Falle von dauerhaften Beeinträchtigungen.