Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) gibt die Schwere einer Behinderung an. Ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Den GdBkurz fürGrad der Behinderung legt das Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten fest. Dort können Sie auch einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen.