Kategorie Aktuelle Meldung Pflege Pflegeversicherung

Was ändert sich mit der Pflegereform?

Von: Jörg Ciszewski

Der Bundestag hat das Gesetz zur Pflegereform verabschiedet. In vielen Punkten hätte sich der VdK mehr Mut, mehr Geld und mehr Ideen gewünscht. Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz wird in dieser Form seinem Namen nicht gerecht.

Geldscheine auf einem Haufen, darauf liegen Buchstabenwürfel, die das Wort "Pflegereforn" bilden
© IMAGO / Steinach

Pflegegeld

Um pflegende Angehörige zu entlasten, wird das Pflegegeld erhöht. Die Höhe der Geldleistungen ist nach Pflegegraden gestaffelt und beträgt bei Pflegegrad 2 derzeit 316 Euro und bei Pflegegrad 5 901 Euro monatlich. Das Pflegegeld soll ab Anfang 2024 um fünf Prozent erhöht werden. Es liegt dann für Pflegegrad 2 bei 332 Euro und bei Pflegegrad 5 bei 946 Euro.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind in der häuslichen Pflege zum Beispiel zur Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes bestimmt. Die Pflegereform sieht auch hier eine Erhöhung ab 1. Januar 2024 um fünf Prozent vor. Bei Pflegegrad 2 käme das einer Erhöhung um rund 36 Euro auf 760 Euro gleich, bei Pflegegrad 5 um circa 100 Euro auf rund 2200 Euro.

Dynamisierung

Die Kosten für die Pflege hängen davon ab, wie sich die allgemeinen Preise und die Löhne für Pflegedienstleister entwickeln. Deshalb sollen alle Leistungen der Pflegeversicherung regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden. In Zukunft soll die Dynamisierung für alle Geld- und Sachleistungen in der Pflege gelten. Eine weitere Leistungserhöhung soll zum 1. Januar 2025 stattfinden. Alle Leistungen der Pflegeversicherung werden dann um 4,5 Prozent erhöht. Die nächste Erhöhungsrunde wird es am 1. Januar 2028 geben. Die Berechnungsgrundlage dafür soll in der Amtszeit der Ampel-Koalition erarbeitet werden.

Entlastungsbudget

Um das Entlastungsbudget hat die Ampel-Koalition besonders gerungen. Es stand ursprünglich in dem Referentenentwurf, wurde dann gestrichen, um kurz vor der Verabschiedung wieder ins Gesetz aufgenommen zu werden. Das Entlastungsbudget ist eine Zusammenfassung von zwei Leistungen, nämlich der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege. Viele Versicherte brauchen nur eine von beiden Leistungen und davon mehr benötigen, als vorgesehen ist. Sie erhalten künftig ein Gesamtbudget pro Jahr, das sie flexibel für Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege nutzen können. Eltern von Kindern mit Behinderung unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 profitieren bereits ab 1. Januar 2024 von dieser Regelung. Ihnen steht ein kombiniertes Budget von 3386 Euro zur Verfügung. Für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steigt das Entlastungsbudget ab 1. Juli 2025 auf 3539 Euro.

Pflegebeitrag

Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird für Kinderlose ab 1. Juli 2023 von 3,4 Prozent des Bruttolohns auf vier Prozent ansteigen. Eltern mit einem Kind zahlen zukünftig 0,35 Prozentpunkte mehr, also 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens.

Für größere Familien wird der Pflegebeitrag für die Zeit der Erziehung gesenkt. Ab zwei Kinder bis zum fünften Kind wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr des Kindes um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind reduziert. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt diese Senkung.

Das bedeutet für viele Rentnerinnen und Rentner, deren Kinder älter als 25 Jahre sind, eine deutliche Mehrbelastung im Vergleich zu Eltern von jüngeren Kindern. Deshalb klagt der VdK gegen diese mit dem Gesetz verbundene Ungleichbehandlung.

Enttäuschende Pflegereform - Was der VdK fordert

Das beschlossene Gesetz zur Pflegereform ist aus Sicht des Sozialverbands VdK enttäuschend:

Die Erhöhungen des Pflegegelds reichen nicht aus, um die starke Inflation auszugleichen. Der VdK hatte eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent schon für Anfang 2023 gefordert. Die beschlossenen Erhöhungen werden von der Inflation und der Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung aufgezehrt.

Das Entlastungsbudget ist ein allererster Schritt in die richtige Richtung, hier hat der politische Druck des VdK Wirkung gezeigt. Allerdings greift diese Regelung erst ab Juli 2025. Das ist viel zu spät, denn die Nächstenpflege ist jetzt am Limit, weil sie seit Jahren von der Politik ignoriert wurde.

Die Beitragssätze in die Pflegeversicherung werden erhöht, um die Mehrausgaben zu finanzieren. Das Gesetz sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner mit Kindern über 25 Jahren bei der Beitragserhöhung über die Maßen belastet werden. Hier muss die Regierung gegensteuern.

Pflegende Angehörige sind in einer Ausnahmesituation und benötigen Kurzzeitpflegeplätze. Ein in einem früheren Entwurf des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz vorgesehenes Infoportal, das eine Übersicht über die Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen ermöglicht hätte, ist aus dem ursprünglichen Entwurf wieder gestrichen worden. Das Portal hätte pflegenden Angehörigen auf der Suche nach frei verfügbaren Angeboten sehr geholfen.

Der VdK fordert einen Rechtsanspruch auf einen Tagespflegeplatz. Voraussetzung dafür ist der Ausbau der Tagespflege, denn vielfach scheitert die Inanspruchnahme daran, dass Pflegebedürftigen in der näheren Umgebung kein Tagespflegeplatz zur Verfügung steht.