Kategorie Aktuelle Meldung Klima & Mobilität

Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt zum 1. April wieder an

Während der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf Gas und Fernwärme temporär auf sieben Prozent gesenkt. Nun steigt die Mehrwertsteuer wieder.

Das Bild zeigt ein Heizungsthermostat und eine Wolldecke die über der Heizung liegt. Ein Kranz aus hellem Licht durchzieht das Bild.
© IMAGO / aal.photo

19 Prozent Mehrwertsteuer ab April

Ab Oktober 2022 war durch das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt worden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutete dies teilweise mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr. Die Maßnahme, die die Bürgerinnen und Bürger in der Krise entlasten sollte, war aber von vorneherein zeitlich begrenzt. Am 31. März läuft sie aus und ab dem 1. April gilt dann wieder der alte Mehrwertsteuersatz in voller Höhe.

Tarife vergleichen

Welche jährlichen Mehrkosten dann konkret auf die Haushalte zukommen, ist unterschiedlich und hängt auch vom gewählten Energieversorger ab. Denn die Einkaufspreise für Gas sind mittlerweile wieder gesunken. Es könnte sinnvoll sein, sich die Kündigungsfrist im Vertrag anzuschauen und dann die Preise der verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Unter Umständen lässt sich bei einem Wechsel sparen. Vergleichsportale im Internet können eine erste Orientierung geben.

Zählerstand zum 31. März notieren

Empfehlenswert ist es, zum 31. März den Zählerstand zu notieren. Bis zu diesem Tag müssen die Energieversorger dann noch den Preis zum reduzierten Steuersatz in der Abrechnung berücksichtigen. So kann man bei der Jahresrechnung dann nachvollziehen, ob die Abrechnung korrekt ist.