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Grundrente erfüllt nicht die Erwartungen

Von: Jörg Ciszewski

Der Grundrentenzuschlag kann für Menschen, die mehr als 33 Jahre gearbeitet und wenig Geld verdient haben, eine Verbesserung sein. Doch die Voraussetzungen sind zu hoch und der Schutz vor Altersarmut zu gering, kritisiert der VdK. 

Symbolbild Reform der Rente: Miniatur-Handwerker und -Maler auf einem Gerüst mit dem Schriftzug Rente, der modifiziert wird vom Zusatz "Grund-"
© IMAGO / Ralph Peters

VdK: Anrechnung von Partnereinkommen abschaffen

Der VdK setzt sich dafür ein, dass die Zugangshürden für die Grundrente gesenkt werden. „Der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag sollte bereits ab 30 Beitragsjahren beginnen und für Menschen mit einem Einkommen ab 24 Prozent des Durchschnittsgehalts gelten, damit mehr Menschen vor Altersarmut geschützt werden“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Die widersinnige Anrechnung der Partnereinkommen sollte abgeschafft oder zumindest sollten die Freibeträge deutlich erhöht werden.“ Damit die Grundrente ihren Namen verdient, müsse dringend die willkürliche Kürzung des Zuschlags um 12,5 Prozent weg.

Derzeit hat Anspruch auf Grundrente, wer mindestens 33 Beitragsjahre erreicht, dazu zählen Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Außerdem muss der Verdienst mehr als 30 und weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen.

Doch 53 Prozent der dementsprechend eigentlich Berechtigten verlieren nach einer Einkommensprüfung beziehungsweise der Anrechnung des Partnereinkommens den Anspruch auf eine Grundrente.

Zu bürokratisch und zu aufwendig

Die bürokratisch aufwendige und jährlich neu vorgenommene Einkommensprüfung wurde 2021 auf Drängen der CDUkurz fürChristlich Demokratische Union in das Gesetz zur Grundrente aufgenommen und bereits damals vom VdK kritisch gesehen.

Für den vollen Grundrentenzuschlag darf das Monatseinkommen eines Rentners bei maximal 1375 Euro für Alleinstehende oder 2145 Euro für Eheleute oder Lebenspartner liegen. Bei der Einkommensprüfung wird ermittelt, wie hoch das zu versteuernde Einkommen unter Hinzuziehung des steuerfreien Teils der Rente sowie der Kapitalerträge ist. Liegt das Einkommen über den Freibeträgen, wird gekürzt. Ohne die Einkommensprüfung hätten rund 2,3 Millionen Menschen Anspruch.

Bei der Einführung der Grundrente ging die Regierung davon aus, dass 1,3 Millionen Menschen ihre niedrigen Renten mit dem Zuschlag aufbessern können. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin ergab, dass 2022 nur rund 1,1 Millionen Personen von der Grundrente profitierten. Die Bruttohöhe des Zuschlags lag im Schnitt bei 86 Euro (75 Euro/Männern; 91 Euro/Frauen). Der größte Teil erhielt einen Zuschlag auf die Altersrente (950.000). Außerdem gab es knapp 60.000 Zuschläge auf eine Externer Link:Erwerbsminderungsrente und 90.000 auf Externer Link:Hinterbliebenenrenten.
 

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In unserer Rubrik „Grundrente” finden Sie mehr Informationen und die Forderungen des Sozialverbands VdK zum Thema: