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Geld vom Staat für Heizungstausch

Von: Julia Frediani

Das neue Heizungsgesetz ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Die Diskussionen um das Gesetz hatten viele VdK-Mitglieder im vergangenen Jahr verunsichert.

Ein Spielzeughäuschen, ein Taschenrechner und ein Heizungsthermostat liegen auf Geldscheinen als Symbol für finanzielle Zuschüsse beim Gebäudeenergiegesetz
© IMAGO / Future Image

Förderprogramm der Kfw-Bank

Begleitet wird das Gesetz von dem umfangreichen Förderprogramm „Bundesförderung energetische Gebäudesanierung“ der KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau-Bank, bei dem Eigentümerinnen und Eigentümer Geld für den Heizungstausch beantragen können. 

Gefördert wird der Einbau von  klimafreundlichen Heizungen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, Solarthermie-Anlage, Biomasseheizung oder ein Anschluss für Fernwärme. Die staatliche Unterstützung gibt es, wenn sich durch den Heizungstausch der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch auf mindestens 65 Prozent erhöht.

Zuschuss bis zu 70 Prozent

Ein Zuschuss kann aus unterschiedlichen Komponenten bestehen. Jeder Haushalt bekommt 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine klimafreundliche Heizung erstattet. Für den Einbau der besonders klimafreundlichen Wärmepumpen gibt es nochmal einen Zuschuss von fünf Prozent mehr. Der Sozialverband VdK hatte sich für eine sozial ausgewogene Förderung im Gesetz stark gemacht. Mit Erfolg: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40 000 Euro erhalten einen Bonus von zusätzlich 30 Prozent. Wer besonders schnell – nämlich noch vor 2028 – auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, erhält einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Bei einer maximal förderfähigen Summe von 30 000 Euro sind mit der Maximalförderung von 70 Prozent insgesamt 21 000 Euro an Unterstützung möglich.

Härtefallregelung

Der VdK hat auch eine Härtefallregelung erwirkt: Eigentümer können sich von den Vorgaben des Heizungsgesetzes bei „unzumutbaren Härten“ wie Unwirtschaftlichkeit oder besonderen persönlichen oder baulichen Umständen befreien lassen. Das können zum Beispiel Pflegebedürftigkeit oder ein hohes Lebensalter sein.

Wichtig ist hierbei: Laufende Gas- und Ölheizungen dürfen so lange betrieben werden, bis sie nicht mehr repariert werden können oder bis sie eine Lebensdauer von 30 Jahren erreicht haben. Baumaßnahmen wie Dämmungen können mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert werden. Für die restlichen Kosten vergibt die KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau-Bank zinsvergünstige Kredite. Eine Energieberatung, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen, wird empfohlen. In der Regel sind diese Erstberatungen kostenlos.