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Entlassmanagement: Hilflos nach der Operation

Viele VdK-Mitglieder machen negative Erfahrungen bei der Entlassung aus dem Krankenhaus. Nach einem Aufruf  in der VdK-Zeitung gab es etliche Berichte, dass das Entlassmanagement in Krankenhäusern häufig nicht umfassend ist oder nicht funktioniert.

Gepackte Reisetasche auf Krankenhausbett
© IMAGO / Martin Wagner

Weit über 100 Mitglieder sind dem Aufruf des Sozialverbands VdK in der Februar-Ausgabe der Mitgliederzeitung gefolgt und haben über ihre Erfahrungen mit dem Sozialdienst nach einem überstandenen Krankenhausaufenthalt berichtet.

Mangelhafte Betreuung

Knapp drei Viertel der Befragten schildern negative Erfahrungen. Dabei ist ein umfassendes Entlassmanagement seit 2015 gesetzlich verankert. Für diesen Anspruch hatte sich der VdK damals mit viel Nachdruck eingesetzt. Aus den detaillierten Zuschriften der VdK-Mitglieder wird deutlich, dass es sehr große Qualitätsunterschiede beim Entlassmanagement in den Krankenhäusern geben kann.

Berichte von Mitgliedern, die gar nicht vom Sozialdienst betreut wurden, sind nicht selten. Eine lückenhafte oder mangelhafte Betreuung durch den Sozialdienst ist auch weit verbreitet. So kann es passieren, dass nach einer überstandenen Operation hilflose Patientinnen oder Patienten nach Hause entlassen werden, ohne dass die Versorgung durch Pflege, Haushaltshilfe oder ausreichende Medikamente sichergestellt ist und organisiert wird.

Negative Erfahrungen

Ein Mitglied schildert, wie ihr eine Sozialarbeiterin nach der Behandlung nach einem Autounfall eine Adressenliste zuwarf: Aus Zeitgründen könne der Sozialdienst bei der Suche nach einem Platz in der Kurzzeitpflege nicht helfen. Sie als Patientin solle sich selbst darum kümmern, wo sie nach dem Krankenhaus unterkomme. Das Mitglied organisierte sich dann vom Krankenbett aus selbst einen Pflegedienst.

Fassungslos berichtet ein Mitglied, was ihm in einer Klinik in Frankfurt am Main passiert ist. Am Vormittag wurde er als Notfall mit Herzinsuffizienz eingeliefert, noch am selben Tag wurde ihm ein Dokument zur Unterschrift vorgelegt. Nur mit Mühe konnte der Patient wahrnehmen, was er fast unterschrieben hätte: Mit seiner Unterschrift hätte er auf die Ansprüche auf ein Entlassmanagement verzichtet.

Eine besonders negative Erfahrung hat ein VdK-Mitglied aus Baden-Württemberg gemacht. Die Entlassung ihres Ehemanns aus dem Krankenhaus erfolgte nicht aus medizinischen Gründen, sondern sie wurde mit finanziellen Motiven der Klinik begründet. Der Sozialdienst teilte der Ehefrau im Vorbeigehen mit: “Sie müssen ihren Mann nach Hause nehmen, die Fallpauschale läuft aus.”

Aus den zugesandten Berichten der Mitglieder hat der VdK Forderungen für ein Entlassmanagement für die kommende Krankenhausreform abgeleitet und diese an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach übergeben. Der Sozialdienst in allen Krankenhäusern muss über Vorhaltepauschalen und nicht über ein durch Fallpauschalen gedeckeltes System finanziert werden.

Qualifiziertes Personal ist notwendig

Unabhängig davon, wie die Krankenhausreform die Systematik der Kliniken neu ordnen wird und in welche Versorgungslevel oder Leistungsgruppen die Häuser eingeordnet werden: In allen Krankenhäusern muss es auch zukünftig einen gut funktionierenden Sozialdienst geben. Patientinnen und Patienten müssen – auch nach ambulanten Behandlungen – im Krankenhaus durch qualifiziertes Personal im Entlassmanagement unterstützt werden.

Für VdK-Präsidentin Verena Bentele sind die Forderungen an die Gesundheitspolitik daher klar: “Der Anspruch auf ein Entlassmanagement steht unmissverständlich im Gesetz. Nun muss es auch funktionieren. Trotz struktureller Veränderungen durch die Krankenhausreform dürfen Patientinnen und Patienten nicht ohne Unterstützung entlassen werden.”