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Die fünf wichtigsten Informationen über die Vorsorgevollmacht

Wer schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet, kann manchmal nicht mehr für sich selbst entscheiden. Dann stellt sich die Frage: Wer soll stattdessen entscheiden? Und wie rechtssicher sind Entscheidungen, die andere für einen treffen? 

Eine ältere Frau sitzt an einem Tisch, füllt eine VdK-Beitrittserklärung aus, eine jüngere Frau blickt ihr über die Schulter.

Bereits in gesunden Zeiten sollte man sich Gedanken darüber machen, wer für einen entscheiden soll, wenn man es selbst nicht mehr kann, zum Beispiel weil man schwer erkrankt ist oder einen Unfall erlitten hat. Um auch in solchen Situationen darüber entscheiden zu können, was etwa mit dem eigenen Vermögen geschehen soll, oder in gesundheitlichen und anderen persönlichen Belangen, gibt es die Vorsorgevollmacht.
 

1. Vorsorgemacht: Was ist das?

Die Vorsorgevollmacht ist neben der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung eine von drei in Deutschland verbreiteten Verfügungsarten, mit denen Menschen für den Fall vorsorgen, dass sie geistig und körperlich nicht mehr dazu in der Lage sind, Entscheidungen für sich zu treffen und ihr Leben eigenständig zu organisieren. Nur in diesen Fällen greifen die genannten Verfügungen und damit auch die Vorsorgevollmacht.

2. Vorsorgevollmacht: Dürfen Familienangehörige stellvertretend entscheiden?

Notwendig sind Vorsorgevollmachten deshalb, weil niemand so ohne weiteres stellvertretend für eine andere Person entscheiden darf. Auch Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige dürfen nicht automatisch stellvertretend für den Partner, die Eltern oder Großeltern Entscheidungen treffen. Juristisch gesehen erfordern Entscheidungen immer zwingend die Erlaubnis der betroffenen Person, etwa zu medizinischen Eingriffen. Liegt keine persönliche Einwilligung vor, muss ein Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer aus der Familie bestellen. Das Gericht kann aber auch einen Fremden zum Betreuer bestellen, etwa einen Berufsbetreuer. Diese Möglichkeit ist für viele Menschen eine unangenehme Vorstellung, sie macht deutlich, dass man beizeiten eine Vorsorgevollmacht aufsetzen sollte.

3. Was kann eine Vorsorgevollmacht regeln?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einer vertrauten Person eine Generalvollmacht ausstellen, so dass diese für einen etwa Verträge abschließen, Bankgeschäfte tätigen, Kündigungen aussprechen oder über gesundheitliche Belange entscheiden darf.

Vorsorgevollmachten müssen aber nicht immer Generalvollmachten sein. Man kann dem Bevollmächtigten auch nur eingeschränkte Befugnisse einräumen, etwa nur für den Bereich Finanzen oder nur für gesundheitliche und medizinische Belange.

4. Vorsorgevollmacht: Kann man sie verändern?

Solange man geistig und körperlich gesund und dazu in der Lage ist, kann man eine Vorsorgevollmacht jederzeit ändern und zum Beispiel der Person, der man in der Vollmacht Befugnisse eingeräumt hat, diese wieder entziehen. Man kann statt dieser Person eine andere benennen oder einen anderen Inhalt der Vollmacht definieren.
 

5. Wie setzt man eine Vorsorgevollmacht auf?

Bevor man eine Vorsorgevollmacht aufsetzt, sollte man sich überlegen, wer die eigenen Belange regeln soll, wenn man es selbst nicht mehr kann. Dieser Person sollte man vertrauen - und mit ihr vorab klären, ob sie die Aufgaben eines Bevollmächtigten überhaupt übernehmen möchte.

Wenn es dann ans Erstellen der Vorsorgevollmacht geht, sollte man beachten: Man muss zwar die Vorsorgevollmacht schriftlich aufsetzen, muss aber keine bestimmte Form einhalten. Wichtig ist aber, dass die Person die Vollmacht unterschreibt, die sie erstellt sowie die oder der Bevollmächtigte.

Wer eine Vollmacht aufsetzen will, muss nicht zum Anwalt gehen. Auch eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist nur dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn man dem Bevollmächtigten die Erlaubnis geben will, etwa einen Kredit aufzunehmen oder Geschäfte mit Grundstücken zu tätigen.

Man sollte die Vorsorgevollmacht so aufbewahren, dass Familienangehörige oder Freunde sie leicht finden können. Am besten ist es, seinem Umfeld mitzuteilen, wo man die Vollmacht aufbewahrt. Oder man lässt das Dokument bei der Bundesnotarkammer registrieren, was auch online möglich ist.

Ein Tipp zum Schluss: Man sollte für die bevollmächtigte Person eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen und diese / diesen ebenfalls die Vollmacht unterschreiben lassen.