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Ablehnung von Reha-Anträgen oft nicht rechtens – VdK hilft Mitgliedern

Von: Jörg Ciszewski
Ein älterer Mann sitzt an einem Tisch, vor sich einen Brief. Er schaut besorgt in die Ferne, stützt das Kinn in die Hand.
© VdK

Widerspruch lohnt sich

Wer nach einem Unfall oder schwerer Krankheit einen Antrag auf Reha-Leistungen stellt, muss häufig Widerspruch gegen die Ablehnung seiner Krankenkasse einlegen, um zu seinem Recht zu kommen: 2019 haben insgesamt 62,1 Prozent der Widersprüche für die Versicherten zum Erfolg geführt. Das geht aus dem aktuellen Teilhabeverfahrensbericht (THVB) hervor. Bei einigen Krankenkassen gehen die Anfechtungen sogar in 70 Prozent und mehr der Fälle positiv für die Versicherten aus.

Erfolgsquote bei Widersprüchen über 60 Prozent

Die Zahlen des aktuellen Berichts der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BARkurz fürBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) sprechen eine deutliche Sprache. Im Jahr 2019 haben Versicherte in 35.294 Fällen erfolgreich gegen einen ablehnenden Bescheid ihrer Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Insgesamt gab es 56.842 Widersprüche. Die Erfolgsquote für die Versicherten liegt damit bei 62,1 Prozent. Darüber hinaus reichten Betroffene 520 Klagen gegen eine Ablehnung von Reha-Leistungen ein, von denen 200 zugunsten der Versicherten entschieden wurden (38,5 Prozent). Wer sich nach der Ablehnung seines Antrags nicht wehrt, der bekommt häufig nicht, was ihm eigentlich zusteht.

Einige Kassen fallen besonders auf: Gleich sechs von 107 Krankenversicherungen mussten mindestens 70 Prozent der Widersprüche akzeptieren. Das heißt, nachdem sie eine medizinische Reha verweigert hatten, mussten sie ihre Ablehnung später zurücknehmen. Spitzenreiter ist eine Krankenversicherung, die laut THVB sogar 92,9 Prozent der Widersprüche von Versicherten stattgeben musste.

Systematische Ablehnung von Anträgen?

Diese Zahlen vermitteln den Eindruck, dass einige Versicherungen systematisch Anträge ablehnen. Erst wenn Versicherte nachhaken, kommen sie zu ihrem Recht – in vielen Fällen erst, wenn sie der VdK bei einem Widerspruch unterstützt. Die Namen der Krankenkassen sind in dem Bericht nicht veröffentlicht. Der VdK fordert, alle Reha-Träger auch namentlich zu benennen, damit die Versicherten wissen, welche Krankenkasse gut für ihre Bedürfnisse sorgt.

Die Ergebnisse des THVB für andere Reha-Träger gehen in eine ähnliche Richtung. Die Deutsche Rentenversicherung etwa musste rund die Hälfte aller Ablehnungen von Rehas oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zurücknehmen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert das Vorgehen: „Viele Menschen, die eine medizinische Reha beantragen und dann eine Ablehnung erhalten, sind schwer krank und fühlen sich von der Bürokratie überfordert. Erst mithilfe des VdK können sie dann oft ihre Ansprüche durchsetzen. Die Krankenkassen und andere Leistungsträger dürfen nicht erst nachgeben, nachdem Rechtsmittel eingelegt wurden. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Reha-Leistungen, denn diese sind wichtig für ein gutes und gesundes Leben."

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