Schnell und einfach zum Hilfsmittel
Gute Nachricht für Menschen mit Behinderung: Das noch vor der Bundestagswahl verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung setzt auch eine VdK-Forderung zur leichteren Beantragung von Hilfsmitteln um.

Hilfsmittel nach Empfehlung durch SPZ oder MZEB
Immer wieder warten Menschen mit Behinderung viel zu lange auf Hilfsmittel, weil die Krankenkasse sich bei der Prüfung des Antrags viel Zeit nimmt. Bei Ablehnung folgen oft lange, nervenaufreibende Widerspruchsverfahren. Dies soll künftig besser werden. Nach dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene künftig einfacher und schneller ihre dringend benötigten Hilfsmittel erhalten.
Dem Gesetz zufolge wird die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet, wenn die oder der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZkurz fürSozialpädiatrisches Zentrum) oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEBkurz fürMedizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen) behandelt wird und das Hilfsmittel von Ärztinnen oder Ärzten empfohlen wird. Wichtig ist bei dem Antrag, dass die Empfehlung des SPZkurz fürSozialpädiatrisches Zentrum oder MZEBkurz fürMedizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nicht älter als drei Wochen ist.
VdK-Forderung umgesetzt
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht dieses Gesetz als großen Fortschritt. „Hier wurde eine VdK-Forderung umgesetzt, das ist unser Erfolg“
, sagte sie nach der Entscheidung des Bundestags.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, freute sich auf Facebook: „Auch wenn der Weg zu echter Barrierefreiheit in der Gesundheitsversorgung weiter lang ist: Wir applaudieren zu diesem wichtigen Schritt!“
Ein Ehepaar mit einem schwerbehinderten Kind aus dem oberbayerischen Pfaffenhofen hat großen Anteil daran, dass es zu dieser Verbesserung kommt. Es hatte vor fünf Jahren die Petition „Stoppt die Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung schwerstbehinderter Kinder und Erwachsener“
gestartet. Nachdem diese mehr als 55.000 Stimmen erhielt, befasste sich der Petitionsausschuss des Bundestags damit.
Hilfsmittel: Der VdK unterstützt seine Mitglieder
Der VdK unterstützt Menschen, die um ein Hilfsmittel kämpfen. Die Expertinnen und Experten in den Geschäftsstellen helfen den VdK-Mitgliedern bei Anträgen, Widersprüchen und auch bei Klagen.