Übersicht über die Musterstreitverfahren zur Beitragspflicht von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen
Wir haben eine Übersicht über die Musterstreitverfahren zur Beitragspflicht von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen zusammengestellt. Alle Fallgruppen sind inzwischen abgeschlossen.
Fallgruppe | Art des Verfahrens | Verfahrensstand |
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1.1 |
Beitragsbemessung nach dem allgemeinen Beitragssatz Personenkreis: pflichtversicherte Rentner, die neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente beziehen, und ehemalige Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, die eine Zusatzversorgung beziehen |
Stand: Erledigt |
1.2 | Beitragsbemessung nach dem allgemeinen Beitragssatz bei Angehörigen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung Personenkreis: in der GKV freiwillig und pflichtversicherte Rentner, die Renten aus Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen beziehen (zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Notare, Ingenieure und Steuerberater, unabhängig davon, ob sie als Selbständige oder im Angestellten-verhältnis gearbeitet haben) Rechtsgrundlage: § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V |
Stand: Erledigt |
1.3 |
Beitragsbemessung nach dem allgemeinen Beitragssatz (wie 1.1) Personenkreis: pflichtversicherte Pensionäre mit Rentenbeginn vor dem 1.1.1989 |
Stand: Erledigt |
2.1 |
Beitragsbemessung nach dem allgemeinen Beitragssatz bei Kapitalleistungen jeder Art (Direktversicherungen, Pensionszusagen, Pensionskassen etc.) Personenkreis: Alle, die eine Kapitalleistung aus einer betrieblichen Altersversorgung haben. Gemeint ist hier der |
Stand: Erledigt |
2.2 |
Kapitalleistungen (wie 2.1), privates Weiterführen nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Personenkreis: Versicherte, die zum Beispiel eine Direktversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen haben und diese nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses freiwillig durch eigene Beitragszahlung (zum Beispiel aus Erspartem, Arbeitslosengeld oder Rente) als Versicherungsnehmer fortgeführt haben. |
Zwei leicht unterschiedliche Fallkonstellationen waren beim Bundesverfassungsgericht anhängig:
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2.3 |
Kapitalleistungen aus Pensionskassen, privates Weiterführen nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Personenkreis: Versicherte, die ein Vertragsverhältnis mit einer Pensionskasse über den Arbeitgeber abgeschlossen haben und dieses als Vertragspartner nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis privat weitergeführt haben. |
Stand: Erledigt
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3 |
Beitragsbemessung nach dem allgemeinen Beitragssatz bei freiwillig versicherten Pensionären, Wegfall des so genannten "Altersprivilegs" Personenkreis: Pensionäre, die bis zum 31.12.1992 das 65. Lebensjahre vollendet haben, und deren Hinterbliebene müssen den vollen allgemeinen Beitragssatz auf ihre Ruhestandsbezüge entrichten. |
Stand: Erledigt |
4 |
Beitragsbemessung nach dem allgemeinen statt des ermäßigten Beitragssatzes bei freiwillig Versicherten Personenkreis: Freiwillig versicherte Rentner, die vor dem 1.1.2004 auf Versorgungsbezüge nur den ermäßigten Beitragssatz zahlen mussten |
Stand: Erledigt |