Rehabilitation
Eine Reha soll den Wiedereinstieg in den Job ermöglichen oder nach einer Krankheitsbehandlung die Gesundheit wiederherstellen. Sie muss von einem sogenannten Reha-Träger bewilligt werden. Aber das deutsche Reha-System ist sehr kompliziert. Der VdK fordert zahlreiche Verbesserungen.
Aktuelles und Tipps zur Reha
Unsere Forderungen
Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation tragen entscheidend zu einem guten und gesunden Leben bei - und außerdem zu einem funktionierenden Sozialversicherungssystem. Wenn Menschen länger gesund und im Beruf sind, müssen sie kein Krankengeld oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Aber: Das Reha-System, wie es aktuell ist, hat auch große Schwachstellen. Noch ist eine Reha zu unbekannt und sie zu erlangen, hat noch zu viele Hürden. Deshalb stagniert die Zahl der Reha-Maßnahmen bei gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern nahezu seit mehreren Jahren. Laut Studien haben bis zu 40 Prozent der Erwerbsminderungsrentner keine medizinische Reha in Anspruch genommen. Das Reha-System ist zersplittert und unübersichtlich. Daher fordert der VdK:
Einheitliches und verständliches Reha-System
Der VdK fordert ein einheitliches Reha-System, in dem ein einheitlicher Reha-Träger für alle Reha-Maßnahmen zuständig ist und in einem einheitlichen Verfahren und nach einem Sozialgesetzbuch über die Rehabilitationsmaßnahmen entscheidet. Das Nebeneinander unterschiedlicher Reha-Träger mit ihren unterschiedlichen Verfahren, Grundsätzen und Rechtsgrundlagen imuss beendet werden. Ziel ist, eine Reha für alle Versicherten einfacher und niedrigschwelliger zugänglich zu machen.
Echtes Wunsch- und Wahlrecht
Der VdK fordert ein echtes Wunsch- und Wahlrecht der Rehabilitanden. Kostengesichtspunkte dürfen dieses Recht weder aushebeln noch vorrangig sein. Teilhabeleistungen müssen Pflichtleistungen sein. Für mehr Transparenz müssen Entscheidungen und Bewertungen schriftlich begründet werden.
Indikationsübergreifende Reha
Der VdK fordert, dass medizinische Rehabilitationen indikationsübergreifend stattfinden, wenn der Patient weitere behandlungsbedürftige Erkrankungen hat. Das bedeutet: Eine medizinische Reha darf nicht nur alleine auslösende Erkrankung behandeln, sondern muss auch weitere Erkrankungen im Blick haben. Hat zum Beispiel der Herz-Kreislauf-Patient auch eine Erkrankung des Gehapparates, sollte beides in der Reha behandelt werden. Das erspart nicht nur eine erneute Reha, sondern nimmt den Patienten insgesamt in den Blick und kann so zum Erfolg der Reha in Bezug auf die erste Krankheit entscheidend beitragen.
Lückenlose Reha-Kette
Der VdK fordert eine lückenlose Reha-Kette bei schweren Unfällen oder Erkrankungen. Eine Frührehabilitation muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzen, um mit erreichter Reha-Fähigkeit in eine Anschlussrehabilitation oder weitere Reha-Maßnahmen zu führen.
Barrierefreie Reha-Einrichtungen
Sämtliche Reha-Einrichtungen müssen barrierefrei sein. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, aber immer noch sind gerade ältere Bauten nicht barrierefrei. Wenn aber Versicherte mit Behinderung oder zeitweisen Einschränkungen nicht alle Behandlungen wahrnehmen können, gefährdet dies den Erfolg der Reha. Die Versicherten fühlen sich nicht ernst genommen und stellen die Reha an sich in Frage.
Kompliziertes Reha-System
Träger von Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation können sein:
- die gesetzliche Krankenversicherung,
- die Bundesagentur für Arbeit,
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung für Landwirte,
- die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und
- die Träger der Sozialhilfe.
- Die Jobcenter sind keine Reha-Träger. Sie entscheiden dennoch unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit über deren Vorschläge zur beruflichen Rehabilitation.
Das heißt: Es entscheiden acht verschiedene Sozialversicherungsträger über Reha-Maßnahmen nach sieben verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs!