Hilfsmittel
Hilfsmittel sind beispielsweise Rollstühle, Hörhilfen und Prothesen. Bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln gibt es aus Sicht des VdK viele Mängel im Gesundheitssystem, die abgestellt werden müssen - damit die Versicherten die Hilfsmittel erhalten, die sie benötigen und die ihnen zustehen.
Aktuelles zu Hilfsmitteln
Unsere Forderungen
Wahlfreiheit bei Hilfsmitteln
Die Hilfsmittelversorgung, wie zum Beispiel die Stoma-Versorgung, hat einen hohen Anteil an einer körpernahen und besonders intimen Dienstleistung. Solch eine intime Dienstleistung kann nicht durch die Krankenkasse vorgegeben und nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten vergeben werden, sodass die Vertrauensperson beim Dienstleister ständig wechselt. Auch bei der Inkontinenzversorgung ist ein Vertrauensverhältnis wichtig. Der VdK fordert Wahlfreiheit zwischen den Leistungserbringern bei Hilfsmitteln mit einem hohen Dienstleistungsanteil, wie beispielsweise bei der Stoma-Versorgung.
Unabhängige und individuelle Beratung
Eine individuelle, passgenaue Hilfsmittelversorgung setzt eine qualifizierte Beratung voraus. Vor allem für angepasste Hilfsmittel wie Prothesen, Rollstühle oder Beatmungsmasken, braucht es Spezialwissen. Für seltene und individuell anzupassende Hilfsmittel sollten spezielle Berater aufsuchende Beratung anbieten. Für häufige, nicht angepasste Hilfsmittel, wie Windeln und Rollatoren, muss die Beratung wohnortnah und niedrigschwellig erfolgen.
Die Beratung darf nicht von finanziellen Interessen beeinflusst werden, wie es bei den Krankenkassen aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots und bei Sanitätshäuern aufgrund der Gewinnorientierung der Fall ist. Die Hilfsmittelberatung muss unabhängig und frei von wirtschaftlichen Interessen erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass Kranken- und Pflegekassen sowie die öffentliche Hand unabhängige Hilfsmittelberatungsstellen finanzieren. Sie können bei gemeinnützig tätigen Organisationen, bei öffentlichen Körperschaften oder auch bei privatwirtschaftlich tätigen Institutionen angesiedelt sein.
Gesundheit immer vor Wirtschaftlichkeit bei Kindern und Jugendlichen
Viele Familien mit Kindern mit Behinderungen kämpfen mit der gesetzlichen Krankenkasse um passende Hilfsmittel für ihr Kind. Trotz ärztlicher Verordnung werden Hilfsmittel von Krankenkassen abgelehnt. Schalten Krankenkassen den Medizinischen Dienst ein, entscheidet dieser oft rein nach Aktenlage, ohne das Kind je zu Gesicht bekommen zu haben.
Bei der Bewilligung von Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung muss die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen immer über der Wirtschaftlichkeit stehen! Außerdem muss sich die Bewilligung der Hilfsmittel durch die Krankenkasse an der Verordnung des behandelnden Facharztes oder der behandelnden Fachärztin ausrichten.