
VdK-Präsidentin: „Barrierefreiheit ist eine Leerstelle im Koalitionsvertrag“
- Fehlende Verpflichtung zur Barrierefreiheit große Enttäuschung
- Bentele: „Menschen mit Behinderung müssen sich auf weitere Nachteile einstellen.“
Der am Mittwoch vorgestellte Koalitionsvertrag von CDUkurz fürChristlich Demokratische Union/CSUkurz fürChristlich-Soziale Union und SPDkurz fürSozialdemokratische Partei Deutschlands ist eine große Enttäuschung für alle Menschen mit Beeinträchtigungen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele äußert deutliche Kritik: „Es fehlt eine dringend notwendige Verpflichtung für private Anbieter, Barrierefreiheit umzusetzen oder zumindest angemessene Vorkehrungen zu treffen. Das wären kleine Maßnahmen, die das Leben so vieler Menschen direkt verbessern würden. Im Koalitionsvertrag fehlen konkrete Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit. Wir brauchen Taten, keine Lippenbekenntnisse.“
Zwar beinhalte der Koalitionsvertrag das Bekenntnis zu einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, „aber die Koalitionäre müssen auch erklären, wie sie die Teilhabe flächendeckend realisieren wollen. Bisher ist Barrierefreiheit eine Leerstelle“
, sagt die VdK-Präsidentin. „Dies ist umso ärgerlicher, da eine barrierefreie Umwelt allen Menschen zugutekommt: Menschen mit Behinderung ebenso wie Seniorinnen und Senioren und Familien mit Kinderwagen. Solange Barrierefreiheit nicht in allen Bereichen verpflichtend wird, bleibt gesellschaftliche Teilhabe eine Illusion. Inklusion ist aber ein zentraler Bestandteil einer gerechten und solidarischen Gesellschaft, und Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht.“
Auch in anderen Bereichen kann die Umsetzung des Koalitionsvertrags für Menschen mit Behinderung verheerende Auswirkungen haben, befürchtet Bentele. „Konkret wird dies beispielsweise bei den Assistenzleistungen, die vielen Menschen ermöglichen, selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben und ihre Freizeitgestaltung und soziale Teilhabe selbst zu organisieren. Wenn diese Leistungen pauschalisiert werden anstatt die individuellen Bedarfe der einzelnen Menschen zugrunde zu legen, könnte ein hoher Unterstützungsbedarf dazu führen, nach der Entscheidung des Kostenträgers in eine Wohneinrichtung umziehen zu müssen. Auch dass die von Unternehmen erhobene Ausgleichsabgabe wieder in Werkstätten und stationäre Einrichtungen fließen soll, ist unbegreiflich. Das Geld sollte unbedingt für Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt verwendet werden.“
Ferner ist die geplante Einführung der Wochenarbeitszeit für Menschen mit Behinderung, die bereits auf dem ersten Arbeitsmarkt sind, ein Angriff auf ihre Schutzrechte. Unregelmäßige und verlängerte Tagesarbeitszeiten sind für manche Menschen mit Behinderung eine zusätzliche Belastung. „Menschen mit Behinderung müssen vor dieser Arbeitsmarktreform geschützt werden“
, fordert der VdK.
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