VdK: Neuwahl darf nicht chaotisch geplant sein
- Der Ablauf der Bundestagsneuwahl muss reibungslos klappen, um die Demokratie zu stärken
- Barrierefreie Wahllokale sind essenziell, um Wahlrecht zu sichern
Am 23. Februar soll voraussichtlich die Neuwahl des Bundestags stattfinden. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Sorgfalt muss jetzt bei der Organisation der Neuwahl vorherrschen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Demokratie funktioniert. Eine schlecht vorbereitete Wahl würde nur weitere Unsicherheiten mit sich bringen, die das Land jetzt nicht gebrauchen kann. Eine Wahlwiederholung etwa, wie bei der vergangenen Bundestagswahl in Teilen von Berlin, wäre keine gute Basis für die neu gewählte Regierung.
Neben einem geregelten Ablauf muss unbedingt dafür gesorgt werden, dass jede Wählerin und jeder Wähler sein Stimmrecht selbstbestimmt wahrnehmen kann. Das bedeutet auch, dass alle Wahllokale barrierefrei sein müssen. Jede und jeder sollte selbst entscheiden können, ob sie oder er per Brief oder im Wahllokal seine Stimme abgibt. Denn das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie.
Bei der vergangenen Bundestagswahl waren beispielsweise in Berlin knapp 18 Prozent der Wahllokale nicht barrierefrei, in Hannover waren es rund 20 Prozent und in Sachsen-Anhalt sogar mehr als 39 Prozent. Das muss bei dieser Wahl anders sein. In der UN-Behindertenrechtskonvention steht schon seit 2009 geschrieben, dass Menschen mit Behinderungen ein barrierefreier Zugang zu Wahlen ermöglicht werden muss. Wir fordern neben barrierefreien Zugängen zu allen Wahllokalen eine leichte Erreichbarkeit der Wahllokale sowie Hilfestellungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.“