Kategorie Soziale Gerechtigkeit| Kindergrundsicherung
VdK: „Kindergrundsicherung muss vollständig bei den Alleinerziehenden ankommen“
Verena Bentele: „Regelungen zu den temporären Bedarfsgemeinschaften aus dem Bürgergeld sollen nicht in der Kindergrundsicherung übernommen werden“
Die Bertelsmann-Stiftung hat heute eine Studie zur Lebenssituation von Alleinerziehenden veröffentlicht. Sie zeigt, dass vier von zehn alleinerziehenden Familien in Deutschland armutsgefährdet sind. Die meisten dieser Eltern gehen arbeiten. An ihrer prekären Situation konnte sich in den letzten Jahren nur wenig ändern. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die Studie zeigt, dass alleinerziehende Mütter besonders häufig von Armut betroffen sind. Sie beziehen dreimal häufiger Bürgergeld als alleinerziehende Väter. Wir wissen, dass die bestehenden Regelbedarfe nicht ausreichen, Kindern eine echte Teilhabe zu ermöglichen.
Ausbleibende Unterhaltszahlungen tragen wesentlich zu der finanziell schwierigen Situation in vielen alleinerziehenden Familien bei. Der Unterhaltsvorschuss ist daher weiterhin ein wichtiger Bestandteil des Familieneinkommens. Eine gute Kindergrundsicherung in ausreichender Höhe muss es schaffen, diese Kinder aus der Armut zu hieven. Die Kindergrundsicherung muss vollständig bei den Alleinerziehenden ankommen.
Die Regelungen zu den temporären Bedarfsgemeinschaften aus dem Bürgergeld sollen nicht in der Kindergrundsicherung übernommen werden. Dem zweiten Elternteil muss stattdessen ein Umgangsmehrbedarf zugestanden werden.“
Pressekontakt
Kontakt: Julia Frediani Pressesprecherin / Stellvertretende Abteilungsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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