VdK: Gewalthilfegesetz muss beschlossen werden
- Verena Bentele: „Alle demokratischen Fraktionen im Bundestag sind gefragt um das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen zu verbessern“
- Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen muss dringend abgesichert werden
Mit dem Gewalthilfegesetz will Familienministerin Lisa Paus einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schaffen. Das Gesetz will sie kommende Woche ins Kabinett einbringen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Es ist dringend nötig, das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen zu verbessern. Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar und hat für Betroffene enorme physische und psychische Folgen. Im Moment sind Frauen, die Hilfe suchen, vor Hürden gestellt: Die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen ist weiterhin unzureichend, obwohl die Istanbul-Konvention des Europarats eine ausreichende Anzahl an Frauenhaus-Plätzen vorschreibt.
Das Gewalthilfegesetzt sollte als ein erster Schritt in die richtige Richtung unbedingt schnellstmöglich beschlossen werden. Betroffene Frauen können nicht länger auf passende Hilfsangebote warten. Die Zeit drängt. Damit das Gesetz schnell verabschiedet werden kann, müssen alle demokratischen Fraktionen im Bundestag jetzt zusammenarbeiten.
Das Gesetz alleine wird jedoch nicht ausreichen, um Gewalt gegen Frauen zu beenden. Der VdK bedauert sehr, dass die Bundesregierung ihre geplante Gewaltschutzstrategie bisher nicht auf den Weg gebracht hat. Es braucht ein umfassendes Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen, das sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen in die Pflicht nimmt und regelmäßig evaluiert und nachgebessert wird.
Es ist gut, dass ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt werden soll. Allerdings läuft der ohne ein flächendeckend ausgebautes Hilfesystem ins Leere. Daher unterstützt der VdK die geplante Verpflichtung der Länder, ein Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Dass dabei besondere Bedarfe, wie Behinderungen der Schutzsuchenden, berücksichtigt werden sollen, ist ein großer Fortschritt. Bisher sind viele Frauenhäuser nicht barrierefrei.
Vor allem die Maßnahmen zur verbesserten Finanzierung des Hilfesystems sind nach Ansicht des VdK aber noch unzureichend. Die Finanzierung der Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen wird auch weiterhin regional sehr unterschiedlich sein. Damit ist keine verlässliche, finanzielle Absicherung der Hilfsangebote gegeben. Die Finanzierungsfrage muss nach Ansicht des VdK dringend abschließend und transparent geklärt werden und ist für die Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung unerlässlich.“