Kategorie Klima & Mobilität Armut & Umverteilung

VdK: "Ende der Energiepreisbremse darf nicht zu frostigen Wohnungen führen"

  • Sozialverband VdK fordert Einrichtung von Härtefallfonds
  • VdK-Präsidentin Bentele: “Dass Energiekonzerne hohe Gewinne einstreichen, muss nicht sein”

Bereits Ende diesen Jahres soll die Energiepreisbremse auslaufen. Ursprünglich sollten sie noch bis März 2024 greifen, laufen also nun drei Monate früher aus als geplant. Grund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu:

„Wenn die Energiepreisbremse drei Monate früher endet, darf dies nicht dazu führen, dass arme Rentnerinnen und Rentner, Familien und Menschen, die sehr wenig verdienen, in frostigen Wohnungen leben müssen.

Der Staat muss Härtefallfonds einrichten für die Personen, die ihre Heizung nicht bezahlen können. Wer die Ausgaben reduzieren will, kann auch den anderen Weg gehen: Die Einnahmen erhöhen. Dass Energiekonzerne hohe Gewinne einstreichen, muss nicht sein. Hier wäre eine höhere Übergewinnsteuer denkbar. So wäre Geld in der Kasse, um arme Menschen zu unterstützen.“

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