Kategorie Gesundheit

VdK: E-Rezept verunsichert viele Patientinnen und Patienten

  • Sozialverband VdK sieht Vorteile durch das E-Rezept
  • Aber: VdK fordert, dass alle drei Varianten der E-Rezept-Einlösung flächendeckend angeboten werden

Seit Januar ersetzt das elektronische Rezept den altbekannten „rosa Zettel“. Doch in der Praxis kommt es noch zu Problemen in der Umsetzung. Das erfährt der Sozialverband VdK immer wieder von seinen Mitgliedern.

Dabei sollte die Nutzung des E-Rezepts für Patientinnen und Patienten sehr einfach sein. Das Rezept, das vorher in der Arztpraxis auf rosa Zetteln ausgedruckt worden ist, ist nun digital in einer stark gesicherten „Cloud“ abgespeichert. Um es einzulösen, gibt es drei Varianten:

1. Die Apotheke kann das Rezept über die Gesundheitskarte abrufen und einlösen. Wichtig zu wissen: Die Rezepte werden nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf dem zentralen E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept-Server der Telematikinfrastruktur, der digitalen Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Die Karte dient lediglich dazu, Patientinnen und Patienten in der Apotheke zu verifizieren, sie fungiert sozusagen als Schlüssel. Wer die Gesundheitskarte verlieren sollte, verliert nicht die verschriebenen Rezepte. Allerdings sollte der Verlust der Karte sofort der Krankenkasse gemeldet werden. Ansonsten können Dritte mit der Karte auf die Rezepte zugreifen.

2. Das Rezept kann in der Apotheke über die E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept-App der Firma Gematik eingelöst werden. Patientinnen und Patienten können nach der Anmeldung in der App ihre verschriebenen Rezepte sehen und verwalten. Die Gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur, die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Der Bund hält 51 Prozent der Firmenanteile. Die Firma achtet auf besondere Datensicherheit. Schon jetzt können E-Rezepte auch über Apps von Apotheken oder bei Online-Apotheken eingelöst werden. Das funktioniert über das Scannen des Rezeptcodes oder die NFT-Funktion der Gesundheitskarte. Die Krankenkassen planen weitere Apps.

3. Patientinnen und Patienten können in der Praxis einen Papierausdruck bekommen. Das ist ein Zettel mit einem Code darauf, der genauso von der Apotheke ausgelesen werden kann wie die Gesundheitskarte.

Das E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept hat viele Vorteile: Es ist fälschungssicher, und es kann nicht mehr zu Unsicherheiten kommen, weil beispielsweise der Arzt noch eine handschriftliche Notiz hinterlassen hat. Außerdem kann die Apotheke viel einfacher erkennen, ob es Wechselwirkungen zwischen Medikamenten gibt, da alle Rezepte digital vorliegen. Folgeverschreibungen werden einfacher und sparen Zeit und Wege. Denn: Die Praxis kann ein Rezept – etwa nach einem Telefonat – einfach erstellen, und die Patientin kann sich das Medikament nur mit Vorzeigen der Versichertenkarte oder der App in der Apotheke geben lassen und muss nicht noch einmal in der Praxis vorbeigehen.

Deshalb unterstützt der VdK das E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept grundsätzlich. Doch viele Patientinnen und Patienten berichten auch von Problemen. Ilias Essaida, Referent für Gesundheitspolitik beim VdK-Bundesverband, sagt: „Leider ist es so, dass viele Arztpraxen sich weigern, das E-Rezept auszudrucken. Als Gründe dafür werden teilweise Papierkosten oder das Fehlen eines geeigneten Druckers angegeben. Das sollte so nicht sein und ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Für viele Patientinnen und Patienten ist der Ausdruck wichtig. Es gibt beispielsweise Menschen, die ihr Rezept über eine Rezeptsammelstelle einlösen möchten. Andere wollen sehen, welche Medikamente ihnen verordnet worden sind – auch ohne gezwungen zu sein, die App zu nutzen. Und auch für Pflegeheime ist der Aufwand bei der Medikamentenversorgung mit Ausdrucken derzeit noch wesentlich geringer als mit der Gesundheitskarte der Patientinnen und Patienten zur Apotheke zu fahren und nach der Rezepteinlösung wieder zurückzubringen.“

Ein weiteres oft genanntes Problem ist, dass viele Praxen die Möglichkeit der Wiederholungsverordnung nicht nutzen. Eigentlich können Ärztinnen und Ärzte durch das E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept jetzt bis zu vier Rezepte (eine Initialverordnung und drei Wiederholungsverordnungen) für einen bestimmten Zeitraum ausstellen. So müssen Patientinnen und Patienten nicht laufend für ein Nachfolgerezept die Arztpraxis aufsuchen. Das ist vor allem für jene gut, die chronisch erkrankt und gut eingestellt sind. Die Wiederholungsverordnungen erleichtern auch die Arbeit von Pflegeheim-Mitarbeitenden, die dadurch nicht jeden Monat oder jedes Quartal in die Praxis fahren müssen, um ein neues Rezept abzuholen. Noch einfacher wäre es für Pflegeheime, wenn sie bereits vor dem geplanten Start im Jahr 2025 teilweise an die Telematikinfrastruktur angeschlossen würden, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht.

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