VdK: Bundestag muss Rentenpaket II schnell verabschieden
- Der Sozialverband VdK sieht im Rentenpaket II einen annehmbaren Kompromiss, den die Ampelparteien jetzt nicht zerreden sollten
- Verena Bentele: „Eine schnelle, gemeinsame und reibungslose Verabschiedung des Rentenpakets ist das Gebot der Stunde“
Der Bundestagsauschuss für Arbeit und Soziales beschäftigt sich heute mit dem Rentenpaket II. Der Sozialverband VdK wird sich dort gemeinsam mit Gewerkschaften für eine schnelle Verabschiedung des Pakets aussprechen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Das Rentenpaket II hat das Potenzial, das Vertrauen in die Rente wieder deutlich zu stärken. Die Ampelfraktionen zeigen damit ihre Handlungsfähigkeit und ihre Kompromissbereitschaft – auch, wenn es noch Detailkritik geben mag. Das Rentenpaket sagt 21,2 Millionen Rentnerinnen und Rentnern: Ihr könnt euch darauf verlassen, dass die Renten auch in den kommenden 20 Jahren so steigen werden wie die Löhne. Für die 58 Millionen jüngeren Versicherten bedeutet das: In Zukunft gibt es stabile Renten und moderate Beitragssatzsteigerungen, sodass sie im Alter gut von der Rente leben können.
Das vom VdK kritisierte Generationenkapital ist neben den steuerfinanzierten Bundeszuschüssen eine weitere, wenn auch bescheidene Finanzquelle für die Rentenversicherung. Es ist ein Zugeständnis an diejenigen, die mehr Kapitaldeckung fordern, aber es macht die gesetzliche Rente nicht komplett abhängig vom Auf und Ab der Aktienmärkte. Das ist ein tragfähiger Kompromiss für die Parteien der Ampel und das war bei seiner Vorstellung auch die Botschaft des Rentenpakets. Eine schnelle, gemeinsame und reibungslose Verabschiedung des Rentenpakets ist das Gebot der Stunde. Dafür stehen die Sozialverbände und die Gewerkschaften, damit die Mehrheit der Menschen auch zukünftig von ihrer Rente leben können.
Zudem spricht sich der Sozialverband VdK für eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent aus und hat ein Fünf-Punkte-Programm zur Finanzierung vorgelegt, das neben höheren Bundeszuschüssen und einer Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten auch höhere Beitragsbemessungsgrenzen und eine überproportionale Beteiligung der Arbeitgeber am demographisch bedingten Beitragssatzanstieg vorsieht.“