VdK: Bund muss Coronahilfen an Pflegekassen zurückzahlen
- Der Sozialverband VdK kritisiert die Beitragssteigerungen bei der Pflegeversicherung durch fehlende Corona-Rückzahlungen vom Bund
- Verena Bentele: „Dass die Beitragszahlenden nun für die Kosten aufkommen müssen, ist eine ungerechte Belastung aller, die die Pflegeversicherung finanzieren“
Die Bundesregierung wird 5,9 Milliarden Euro, die der Pflegekasse als Coronahilfen entnommen wurden, in absehbarer Zeit nicht zurückzahlen. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage eines CSUkurz fürChristlich-Soziale Union-Abgeordneten an das Bundesgesundheitsministerium hervor. Darin wird auf die „angespannte Lage des Bundeshaushalts“ verwiesen.
Während der Pandemie waren die Pflegekassen verpflichtet worden, unter anderem für Corona-Tests und Pflege-Boni in Pflegeheimen zu zahlen. Der Bund ist nach einem von der DAKkurz fürDAK-Gesundheit in Auftrag gegeben Rechtsgutachten eigentlich verpflichtet, diese versicherungsfremden Leistungen zurückzuzahlen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Der Bund muss die offenen 5,9 Milliarden Euro schnellstens zurückzahlen. Es kann nicht sein, dass jetzt extrem hohe Beitragssteigerungen drohen, weil die Bundesregierung ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.“
Wegen eines drohenden Defizits von etwa 5,3 Milliarden Euro in den Pflegekassen (1,8 Milliarden Euro 2024 und 3,5 Milliarden Euro 2025) hatten diese angekündigt, ihre Beitragssätze 2025 um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte anheben zu müssen. „Würde die Bundesregierung die Coronahilfen zurückzahlen, wozu sie verpflichtet ist, müssten die Pflegebeiträge nicht steigen“, sagt Bentele. „Dass die Beitragszahlenden dafür die Kosten allein übernehmen müssen, ist eine ungerechte Belastung aller, die die Pflegeversicherung finanzieren. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
Der Sozialverband VdK fordert darüber hinaus, dass die Pflegeversicherung eine Grundsanierung erfährt. Verena Bentele: „Die etablierten Parteien müssen dafür sorgen, dass endlich alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die Pflegeversicherung einzahlen. Weitere versicherungsfremde Leistungen müssen durch Steuereinnahmen getragen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze muss angehoben werden.“