Kategorie Behinderung Barrierefreiheit

Benachteiligungsverbot: 30 Jahre im Grundgesetz, noch immer nicht mit Leben gefüllt

  • Verena Bentele: „Es braucht klare gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit von Gütern und Dienstleistungen“
  • VdK: Deutschland darf nicht länger 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie blockieren

Das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung feiert seinen 30. Geburtstag. Am 30. Juni 1994 beschloss der Bundestag das Benachteiligungsverbot zu ergänzen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ steht in Artikel 3, der am 15. November 1994 in Kraft trat.

„Heute erscheint vielen das Benachteiligungsverbot selbstverständlich, aber die Grundgesetzänderung musste damals hart erkämpft werden“, erinnert VdK-Präsidentin Verena Bentele. Aus dem Verbot sind die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern hervorgegangen, aber auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz) konkretisiert den Schutz vor Diskriminierung zum Beispiel wegen einer Behinderung.

„Leider gibt es aber immer noch viele Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen“, kritisiert Bentele. „Deshalb braucht es endlich klare gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit von Gütern und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Aber das für eine AGG-Reform zuständige Bundesjustizministerium macht keinerlei Anstalten, die versprochene Reform des AGG anzugehen, sondern spielt auf Zeit. Der VdK fordert daher alternativ die Verpflichtung privater Anbieter wenigstens im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu regeln.“

Auf EU-Ebene verhindert Deutschland schon seit 2008 ein wichtiges Vorhaben:  die 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie. Sie sieht einen Diskriminierungsschutz wegen Behinderung für die Bereiche Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung sowie beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen vor.

„Deutschland muss hier endlich seine Blockadehaltung aufgeben und eine Kompromisslösung anstreben. Aktuell versucht Belgien in den letzten Tagen seiner Ratspräsidentschaft ein Ergebnis zustande zu bringen. Die FDP, die hier vor allem blockiert, muss endlich einlenken“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele und appelliert an Regierung: „Wir wollen keine Sonntagsreden anlässlich von Jahrestagen hören, wenn die Verbesserungen im Bereich Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen weiterhin blockiert werden.“

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