Rund um die VdK-Mitgliedschaft
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im Sozialverband VdK, dem mit über 2,2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands? In diesem Beitrag haben wir alles zusammengestellt, was Sie über eine Mitgliedschaft im VdK wissen müssen.
Fragen und Antworten zur VdK-Mitgliedschaft
Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verein, der vor über 70 Jahren gegründert wurde. Er bietet seinen Mitgliedern sozialrechtliche Beratung bei Fragen und Problemen - zum Beispiel mit ihrer Rente, ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Anerkennung ihrer Schwerbehinderung oder anderem.
Außerdem vertreten wir die sozialpolitischen Interessen unsere Mitglieder gegenüber der Politik, setzen uns für soziale Gerechtigkeit und ein soziales Miteinander ein. Zum Beispiel, indem unsere Mitglieder ehrenamtlich im VdK tätig werden können. Außerdem bieten unsere Ortsverbände in ganz Deutschland viele Freizeitaktivitäten vor Ort.
Wenn Sie eine sozialrechtliche Frage oder ein sozialrechtliches Problem haben, dann können Sie sich vertrauensvoll an den Sozialverband VdK wenden. Der VdK berät seine Mitglieder bundesweit in seinen Externer Link:Rechtsberatungsstellen. Wenn Sie bereits VdK-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreisverband vor Ort. Wenn Sie Ihren Ansprechpartner nicht kennen, hilft Ihnen Ihr VdK-Landesverband gerne weiter.
Sie sind noch kein Mitglied im VdK? Lesen Sie gern weiter und erfahren Sie mehr über die Externer Link:Vorteile einer Mitgliedschaft im VdK.
Nein. Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich zu sozialrechtlichen Fragen. In anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Mietrecht, Steuerrecht, Zivilrecht oder Arbeitsrecht kann und darf der VdK nicht beraten.
In der Regel kommen Sie zur Sozialrechtsberatung in die VdK-Geschäftsstellen unserer Landesverbände zum persönlichen Gespräch. Gelegentlich finden Beratungen auch telefonisch oder per Mail statt. Wie das Ihr Externer Link:VdK vor Ort handhabt, können Sie direkt in Ihrer VdK-Geschäftsstelle erfragen.
Ja. Bei uns kann jede und jeder Mitglied werden, die oder der Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder sich freiwillig engagieren möchte. Mitglied werden kann man auch, wenn man für soziale Gerechtigkeit eintreten und diese in Deutschland stärken will.
Der Sozialverband VdK besteht aus einem Bundesverband und dreizehn Landesverbänden. Wenn Sie Externer Link:Mitglied im Sozialverband VdK werden wollen, wenden Sie sich bitte an den VdK-Landesverband in Ihrem Bundesland - wir freuen uns auf Sie!
Über diese Links gelangen Sie direkt zur jeweiligen Seite "Mitgliedschaft" unserer Landesverbände:
Externer Link:... im VdK Baden-Württemberg
Externer Link:... im VdK Bayern
Externer Link:... im VdK Berlin-Brandenburg
Externer Link:... im VdK Hamburg
Externer Link:... im VdK Hessen-Thüringen
Externer Link:... im VdK Mecklenburg-Vorpommern
Externer Link:... im VdK Niedersachsen-Bremen
Externer Link:... im VdK Nord (Schleswig-Holstein)
Externer Link:... im VdK Nordrhein-Westfalen
Externer Link:... im VdK Rheinland-Pfalz
Externer Link:... im VdK Saarland
Externer Link:... im VdK Sachsen
Externer Link:... im VdK Sachsen-Anhalt
Der monatliche Beitrag für die VdK-Mitgliedschaft ist je nach VdK-Landesverband geringfügig unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 5 und 8 Euro pro Monat. Die Höhe des monatlichen Beitrags erfahren Sie direkt bei Ihrem Landesverband.
Der Sozialverband VdK ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein. Der VdK-Mitgliedsbeitrag ist nach § 10b EStG in Verbindung mit § 50 EStDV steuerlich absetzbar. In der Regel erkennt das Finanzamt solche Beiträge bis zu einer Höhe von 200 Euro ohne Nachweis an. Sie benötigen eine Bescheinigung? Bitte wenden Sie sich an Ihren VdK-Landesverband.