Voll erwerbsgemindert wegen Narkolepsie
Der VdK Saarland hat in einem Widerspruchsverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) eine volle Erwerbsminderung wegen Narkolepsie durchgesetzt. Das VdK-Mitglied erhielt eine Renten-Nachzahlung in Höhe von 35 .450 Euro.
Unerklärliche Ausfallerscheinungen
Die heute 64-jährige Esther B. (Name ist der Redaktion bekannt) war 43 Jahre in einem großen Unternehmen als Assistentin der Geschäftsführung tätig. Im Laufe der Zeit nahmen die Aufgaben stetig zu. B. arbeitete oft bis zu ihrer Belastungsgrenze und darüber hinaus. Bis ihr Körper im Jahr 2020 eindeutige Signale sendete.
Immer häufiger verspürte sie in jener Zeit Ausfallerscheinungen. Auf der Autofahrt nach Hause fielen ihr hinter dem Steuer die Augen zu. Sie verlor die Kontrolle über ihren Körper und stürzte. „Ich war psychisch und physisch oft total erschöpft und wusste nicht, was die Ursache ist“
, sagt die 64-Jährige rückblickend.
Diagnose: Narkolepsie
Nachdem sie eines Morgens fast einen Fußgänger auf einem Zebrastreifen überfahren hätte, setzte sie sich nicht mehr hinters Lenkrad und ließ sich fortan von ihrem Mann zur Arbeit bringen. Esther B. ging zu mehreren Ärzten, die aber nichts feststellen konnten. Ein Neurologe untersuchte schließlich in einem Schlaflabor die Hirntätigkeit während des Schlafes und diagnostizierte eine Narkolepsie. Das ist eine neurologische Erkrankung, bei der die Schlaf-Wach-Regulation im Gehirn gestört ist. Betroffene sind tagsüber ungewöhnlich müde und neigen dazu, einzuschlafen. Die Krankheit geht wie im Fall von B. oft einher mit Anfällen von Muskelerschlaffung. Als Grund für die Erkrankung vermuten Fachleute eine Autoimmunreaktion des Körpers, die zur Zerstörung von Nervenzellen führt, oder einen Infekt. Bei B. könnte die Narkolepsie auch die Spätfolge einer Impfung gegen die Schweinegrippe im Jahr 2010 sein. Fälle dieser Art sind vor allem aus Schweden bekannt.
Antrag auf Erwerbsminderungsrente zunächst abgelehnt
Das VdK-Mitglied konnte wegen der schweren Erkrankung schließlich nicht mehr arbeiten und schied nach einer längeren Krankheitsphase aus dem Unternehmen aus. Sie wurde arbeitslos und stellte bei der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Der wurde abgelehnt. Für eine volle Erwerbsminderung lägen keine medizinischen Voraussetzungen vor, hieß es in der Begründung. B. könne noch mehr als sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein.
VdK erreicht Erwerbsminderung und Nachzahlung
Daraufhin wandte sie sich an den Externer Link:VdK Saarland. Die Sozialrechtsberaterin Heike Weyand legte Widerspruch ein und rügte, dass für die ablehnende Entscheidung kein fachärztliches Gutachten eingeholt worden war. B. sei vollständig erwerbsgemindert, weil ihr Leistungsvermögen auf unter drei Stunden gesunken sei.
Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung ließ daraufhin ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten erstellen, aus dem hervorging, dass das Leistungsvermögen der Patientin erheblich gemindert ist. B. ergänzte das Gutachten mit eigenen Hinweisen und Präzisierungen zu ihrem Gesundheitszustand.
Nach der Prüfung der Unterlagen durch die Rentenversicherung erkannte sie den Widerspruch an und bewilligte eine Nachzahlung ab Antragstellung in Höhe von 35 450 Euro. Zudem erhält B. nun eine monatliche Rente in Höhe von 2245 Euro bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze im August 2025.