Schlaganfall: VdK Saarland gewinnt drei Widerspruchsverfahren für Mitglied
Stefan A. steht mit beiden Beinen im Leben und ist bei einem Berufsförderungswerk beschäftigt, als er einen Schlaganfall erleidet. In der Zeit danach, in der viele Probleme über ihn hereinbrechen, hat er den VdK an seiner Seite.
Der Sozialverband VdK als starker Partner
Der 47-jährige Ausbilder (*Name der Redaktion bekannt), der es gewohnt ist, vor einer Klasse zu stehen und über medizinische oder arbeitsrechtliche Themen zu referieren, war nach dem Schlaganfall von einem Tag auf den anderen hilflos. Er konnte nicht mehr sprechen, und seine rechte Körperhälfte war gelähmt. Während er vorher Menschen half, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, hatte der Schicksalsschlag ihn plötzlich selbst aus seinem Alltag gerissen.
Nach einem Krankenhausaufenthalt und einer Reha kehrte er zurück in seine Wohnung. Seine Mutter kümmerte sich um den Haushalt. Sein Vater hatte bereits Kontakt zum Sozialverband VdK aufgenommen, dem er seit Jahren angehört. „Es gab unendlich viele Dinge zu klären. Und das in einer Situation, in der ich vieles nicht konnte oder mir die Kraft dafür fehlte“
, erinnert sich Stefan A.
In dieser Zeit war es für ihn wichtig, einen starken Partner wie den VdK an seiner Seite zu haben. Denn die Behörden legten ihm Steine in den Weg: Sozialrechtsberaterin Heike Weyand vom Externer Link:VdK in Saarlouis führte für das VdK-Mitglied drei Widerspruchsverfahren, weil Anträge von Stefan A. abgelehnt worden waren.
Höheren Grad der Behinderung durchgesetzt
Der Saarländer hatte wegen eines Herzinfarkts schon einen Externer Link:GdB von 30 und stellte nach dem Schlaganfall einen Externer Link:Antrag auf Neufeststellung. Das Landesamt für Soziales in Saarbrücken bewilligte zunächst lediglich eine Erhöhung auf 40. In ihrem Widerspruch machte Weyand deutlich, dass bei der Entscheidung die Folgen des Schlaganfalls nicht ausreichend berücksichtigt wurden – zum Beispiel, dass Stefan A. kaum sprechen und nur kurze Strecken laufen kann und schnell erschöpft ist. Daraufhin bewilligte das Amt einen GdBkurz fürGrad der Behinderung von 70. Seit dem Antrag war mehr als ein Jahr vergangen.
Auch bei der Ermittlung des Pflegegrades ging es in den Externer Link:Widerspruch, weil die Pflegekasse zunächst den Externer Link:Pflegegrad 2 nicht anerkannt hatte.
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Hilfsmittel zur Kommunikation dank VdK bewilligt
Besonders aufgeregt hat sich Weyand darüber, dass die Krankenkasse eine Kommunikationshilfe für Stefan A. ablehnte. Mit dem Gerät lassen sich unter anderem geschriebene Nachrichten durch eine Sprachausgabe vorlesen. Die Krankenkasse verwies aus Kostengründen als Alternative auf die Nutzung von Schau- und Symboltafeln. Weyand empfand das als „Frechheit“
, zumal eine Nachfrage beim Leistungserbringer ergab, dass solche Hilfsmittel veraltet seien und nicht mehr verwendet werden. Nach ihrem Widerspruch gegen die Ablehnung, dem Weyand Empfehlungen einer Logopädin und eines Neurologen beifügte, bewilligte die Krankenkasse schließlich das Hilfsmittel – gerade noch rechtzeitig, sodass ihr Mandant es während einer mehrmonatigen Reha nutzen konnte.
Stefan A. hat mit Unterstützung seiner Eltern und dem VdK nach dem Schicksalsschlag vieles erreicht und konnte seine Sprechfähigkeit bereits deutlich verbessern. „Ich bin noch nicht fertig“
, sagt er. Sein Ziel ist, mithilfe von Therapien wieder in seinem Beruf arbeiten zu können.