Dank VdK: Assistenzhund von der Hundesteuer befreit
Der VdK Rheinland-Pfalz hat erreicht, dass die Stadt Mainz den Assistenzhund einer Frau mit einer komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung (kPTBS) von der Hundesteuer befreit. Die Stadt hatte den Antrag zunächst abgelehnt.
Panikattacken überwinden
Gabriele F. leidet unter Panikattacken infolge einer schweren Traumatisierung. Sie kann in Geschäften oder in einer Arztpraxis unerwartet in Situationen geraten, in denen sie hilflos ist. Dann ist sie für andere Personen nicht mehr ansprechbar. Nur mit ihrem speziell ausgebildeten Assistenzhund kann sie die Panik überwinden.
Wegen der Diagnose komplexe Posttraumatische Belastungsstörung ist die 61-Jährige erwerbsunfähig. Seit Jahren ist sie in psychotherapeutischer Behandlung. Sie lebt von einer Erwerbsminderungsrente.
Stadt Mainz lehnt ab
Als sie ihren geprüften Assistenzhund von der Hundesteuer befreien lassen möchte, um sich die jährlich zu zahlenden 186 Euro zu sparen, lehnte die Stadt Mainz ab. Dagegen legte sie mit Unterstützung der VdK-Sozialrechtsberaterin Sonja Sebald-Kantel von der Kreisgeschäftsstelle in Bad Kreuznach Widerspruch ein.
Die Stadt begründete ihre Ablehnung damit, dass Gabriele F. die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht erfülle. Die Hundesteuersatzung sehe vor, dass der Halter oder die Halterin blind, taub oder hilflos sein muss, dokumentiert durch ein Externer Link:Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Für eine hilflose Person müsse nachgewiesen werden, dass der Assistenzhund unentbehrlich ist und eine vergleichbare Unterstützung wie für eine blinde oder taube Person gewährt. Dass in ihrem Fall der Hund für die Reduzierung von Angstzuständen sorgt und im Alltag unterstützt, waren für die Stadt keine ausreichenden Gründe.
Mitglied werden
Ärztliche Bescheinigung: Assistenzhund ist unentbehrlich
Diese Ablehnung der Stadtverwaltung ließ die Externer Link:VdK-Rechtsberaterin nicht auf sich beruhen. Sie legte ihr eine ärztliche Bescheinigung vor, aus der deutlich wurde, dass der Assistenzhund für Gabriele F. unentbehrlich ist. Der Facharzt stellte darin dar, dass sie nur in Begleitung des Hundes in der Lage ist, das Haus zu verlassen, soziale Kontakte zu pflegen und Stresssituationen zu verhindern, in denen sie krankheitsbedingt handlungsunfähig wird. Die Unterstützung des Assistenzhundes für sie sei aus sozialmedizinischer Sicht gleichartig mit der eines Assistenzhundes für blinde oder taube Menschen.
Abschließend merkte der Arzt kritisch an, dass die Merkzeichen im Externer Link:Schwerbehindertenausweis die Hilfsbedürftigkeit bei einer Posttraumatischen Belastungsstörung nicht abbilden. Gabriele F. sei ohne Unterstützung durch den Assistenzhund als hilflos zu bezeichnen.
Erfolg: Assistenzhund wird Blindenhund gleichgesetzt
Die Stadt Mainz lenkte daraufhin schließlich ein und stimmte der Steuerbefreiung zu. Der Assistenzhund werde in diesem Fall ausnahmsweise einem Blindenhund gleichgesetzt.
VdK-Sozialrechtsberaterin Sebald-Kantel rät Betroffenen, bei einer Ablehnung der Steuerbefreiung in einem vergleichbaren Fall Widerspruch einzulegen. Dass Aussicht auf Erfolg besteht, zeigt die Entscheidung der Stadt Mainz.