Kategorie Erwerbsminderungsrente Gesundheit

Was schränkt die Wegefähigkeit ein? | Rat und Tat

Habt ihr schon einmal etwas von der "Wegefähigkeit" gehört? Diese ist relevant in Zusammenhang mit Renten-Angelegenheit, konkret mit der Erwerbsminderungsrente. Die Wegefähigkeit bedeutet, dass Versicherte viermal 500 Meter zurücklegen können oder zweimal am Tag durch öffentliche Verkehrsmittel den Arbeitsplatz erreichen können. VdK-Rechtsexperin Elahe Jafari-Neshat vom VdK NRW erklärt im Video, was das genau bedeutet und was es für euch als Betroffene bedeutet.