Vorhaltepauschale
Vorhaltepauschale ist ein Begriff aus der Krankenhausfinanzierung. Er ist in Zusammenhang mit der Krankenhausreform, die Ende 2024 in Kraft trat, im Gespräch. Vorhaltepauschalen sollen Krankenhäusern eine finanzielle Vergütung für die Bereitstellung von Kapazitäten und Ressourcen – Betten, Personal, Infrastruktur – bieten, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich behandelten Patienten (gegenüber den bisher gängigen Fallpauschalen, bei denen das Krankenhaus eine festgelegten Betrag pro behandeltem Patienten erhält, was ein Anreiz war, möglichst viele Patienten zu behandeln).
Durch die Vorhaltepauschalen soll eine flächendeckende medizinische Versorgung sichergestellt werden, insbesondere in ländlichen oder unterversorgten Gebieten. Die Pauschalen sollen verhindern, dass Krankenhäuser in Zeiten geringer Patientenzahlen finanziell unter Druck geraten. Im Rahmen der Krankenhausreform sollen 60 % der bisherigen Fallpauschalen durch ein Vorhaltebudget gesichert werden.