Rentenversicherungspflicht

Die Rentenversicherungspflicht verpflichtet Arbeitnehmer dazu, Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Diese Pflicht gilt für bestimmte Personengruppen und gewährleistet, dass Arbeitnehmer Ansprüche auf spätere Rentenzahlungen erwerben und somit im Alter finanziell abgesichert sind.