Grundrente

Der Grundrentenzuschlag ist ein individueller Zuschlag zur Rente und honoriert eine langjährige Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen. Von der Deutschen Rentenversicherung werden seit Mitte Juli 2021, seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Grundrente, zunächst bei Neurentnerinnen und Neurentnern die Ansprüche auf Grundrentenzuschläge geprüft.