Forderungen zur Bundestagswahl 2025
Der Sozialverband VdK sieht in der Bundestagswahl 2025 eine wegweisende Wahl. Lesen Sie hier unsere ausführlichen sozialpolitischen Forderungen im Rahmen der VdK-Aktion JASOZIAL.
Lösungen gegen soziale Spaltung
Der Sozialverband VdK sieht in der Bundestagswahl 2025 eine wegweisende Wahl. Die Debatten während der andauernden Legislaturperiode haben Gräben offengelegt und zu oft das Gegeneinander und nicht das Miteinander betont. Die Gräben verlaufen zum Beispiel zwischen einfachen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und denen, die Sozialleistungen beziehen, zwischen Stadt und Land oder zwischen Alt und Jung. Diese Gräben werden von Populisten heraufbeschworen und verstärkt. Sie sind aber auch das Ergebnis gefühlter und tatsächlicher Ungerechtigkeiten.
Der VdK fordert von den Parteien, konkrete Lösungen gegen diese soziale Spaltung anzubieten. Das beinhaltet ein Bekenntnis zu einem leistungsfähigen Sozialstaat. Zu einem Staat, der vor Armut jeden Alters schützt, gut pflegt, gesund macht und alle teilhaben lässt. Ein starker Sozialstaat kann und muss strukturelle Probleme lösen. Die Absicherung gegen Lebensrisiken und die Stabilisierung der sozialen Daseinsvorsorge sind als politischer Auftrag zu verstehen.
Konstruktive Vorschläge statt Abgesang auf den Sozialstaat
Menschen sind nicht selbst für schlechte Startbedingungen, Armut oder Einsamkeit, Krankheit und Behinderung verantwortlich. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe, allen eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies ist ausweislich des Grundgesetzes Aufgabe des Staates. Der VdK hat an der Ausgestaltung maßgeblich mitgewirkt. Beginnend mit der Kriegsopferfürsorge bis hin zu Verbesserungen im Bereich Rente, Pflege und Behinderung wurden immer wieder maßgebliche Forderungen des VdK umgesetzt, die den Sozialstaat zu dem machen, was er heute ist: Eine einzigartige Errungenschaft, die es unbedingt zu schützen und weiterzuentwickeln gilt.
Deshalb sieht es der VdK als Verpflichtung an, weiter Vorschläge zu unterbreiten, wie Verbesserungen im Sinne der Menschen in diesem Land umgesetzt werden können. Mit diesen konstruktiven Vorschlägen stellen wir uns gegen die, die den Abgesang auf den Sozialstaat singen, die permanent wiederholen, dass die Gesellschaft ihn sich nicht mehr leisten könne oder gar nicht bräuchte, da private Vorsorgeprodukte an die Stelle von solidarischen Systemen treten könnten.
Unsere vier zentralen Forderungen
Der VdK stellt diese vier Forderungen im Bundestagswahlkampf in den Vordergrund:
- Rente für Alle einführen
- Armut allen Alters bekämpfen
- Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verwirklichen
- einheitliche und solidarische Kranken- und Pflegeversicherungen umsetzen
Diese vier zentralen Forderungen stehen exemplarisch für Maßnahmen, die nicht nur das Leben der 2,3 Millionen Mitglieder des VdK signifikant verbessern würden. Damit würde zusätzlich der Sozialstaat gestärkt und langfristig auf solide Füße gestellt.
Zur Verwirklichung dieser zentralen Forderungen hat der VdK eine Vielzahl konkreter Vorschläge:
Armut und Einkommen
Echte Kindergrundsicherung, Mindestlohn rauf, Rente für Alle!
Bekämpfung von Kinderarmut
Kinderarmut muss endlich bekämpft werden. Hierfür braucht es eine gute Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Außerdem braucht es mehr Investitionen in eine gute Infrastruktur für Kinder. Die Kindergrundsicherung soll eine Leistung für alle Kinder sein, die das wissenschaftlich fundierte und transparent neuberechnete Existenzminimum von Kindern sichert. Familien mit Kindern mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen sind unkompliziert Mehr- und Sonderbedarfe zu gewähren. Zusätzlich braucht es gute Ganztagsschulen mit kostenlosem Mittagessen und bedarfsgerechte Freizeitangebote. Der Kampf gegen Bildungsarmut muss eine zentrale Aufgabe der Politik werden.
Gesetzlicher Mindestlohn
Armutsfeste Löhne sind unverzichtbar. Dafür müssen die Kriterien zur Berechnung des Mindestlohns um folgende Aspekte erweitert werden: Die Lohnuntergrenze muss mindestens bei 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns liegen. Der Mindestlohn muss das Aufbauen einer Alterssicherung über der Grundsicherungsschwelle ermöglichen. Außergewöhnliche Preissteigerungen in Bereichen wie Lebensmittel, Energie und Wohnen müssen schneller berücksichtigt werden. Dafür muss nach Ansicht des VdK ab einer bestimmten Höhe von Preissteigerungen bei existenziellen Gütern noch in der zweijährigen Laufzeit eine Nachverhandlung zur Mindestlohnhöhe stattfinden. Nach diesen Kriterien muss der gesetzliche Mindestlohn jetzt schon über 14 Euro liegen und ab 2025 mit hoher Wahrscheinlichkeit bei mindestens 15 Euro.
Bekämpfung von Frauenarmut
Frauen sind noch immer häufiger von Armut, niedrigen Löhnen und Renten betroffen als Männer. Deshalb brauchen Frauen existenzsichernde Beschäftigungen. Neben einer Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen muss das Ehegattensplitting durch ein Besteuerungsmodell für Familien ersetzt werden. Die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern muss beseitigt werden, indem unter anderem das Entgelttransparenzgesetz durch ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz ersetzt wird. Es braucht ein Recht auf Anpassung der Arbeitszeit bei familiärer Verpflichtung und gleichzeitig ein Rückkehrrecht in Vollzeit, unabhängig von der Betriebsgröße. Der VdK setzt sich für eine geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und für den massiven Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots für Kinder und Pflegebedürftige ein.
Rentenniveau auf 53 Prozent anheben
Die wichtigste Absicherung im Alter, insbesondere für arme Menschen, ist und bleibt die gesetzliche Rente. Sie muss sicher und vertrauenswürdig aufgestellt werden. Ohne eine Stabilisierung des Rentenniveaus droht künftig ein Absturz der Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Nach den Kaufkraftverlusten in den vergangenen Jahren braucht es
adäquate Rentenerhöhungen statt Kürzungsfaktoren in der Zukunft. Aus Sicht des VdK ist deshalb – statt einer nicht verlässlich prognostizierbaren Aktienrente – ein Rentenniveau von 53 Prozent unverzichtbar.
Rente für Alle einführen
Um die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent zu finanzieren und Ungerechtigkeiten in der Alterssicherung abzumildern, müssen alle Erwerbstätigen, also auch Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker sowie Selbstständige, in die Rentenversicherung einzahlen. Außerdem muss die Beitragsbemessungsgrenze angehoben und die Bundeszuschüsse müssen dauerhaft erhöht werden. Zudem müssen Arbeitgeber sich überproportional an den steigenden Rentenbeiträgen beteiligen.
Altersarmut bekämpfen
Krankheit, Zeiten des Niedriglohns und die Pflege von Angehörigen und Kindern führen zu Lücken bei der Rente und sind häufig die Ursache für Altersarmut. Deshalb müssen bei den Erwerbsminderungsrenten die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent abgeschafft werden.
Um mehr Menschen vor Altersarmut zu schützen, sollte der Grundrentenzuschlag bereits ab 30 Beitragsjahren beginnen und für Menschen mit einem Einkommen ab 24 Prozent des Durchschnittsgehalts gelten. Die widersinnige Anrechnung der Partnereinkommen sollte abgeschafft oder zumindest sollten die Freibeträge deutlich erhöht werden. Damit die Grundrente ihren Namen verdient, muss die willkürliche Kürzung des Zuschlags um 12,5 Prozent abgeschafft werden. Der VdK fordert bei der Mütterrente drei Rentenentgeltpunkte pro Kind – egal, ob es vor oder nach 1992 geboren ist.
Die Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte muss dringend verbessert werden, damit ein Leben in Würde und soziale Teilhabe möglich ist. Ältere haben in der Regel keine Möglichkeit, ihre Hilfebedürftigkeit mit Erwerbsarbeit aus eigener Kraft abzuwenden. Sie haben spezielle Bedürfnisse, da sie durch ihr Alter oder ihren gesundheitlichen Zustand in vielen Bereichen eingeschränkt sind und dadurch höhere Ausgaben haben. Deshalb fordert der VdK, ergänzende Erhebungen zu den notwendigen Ausgaben von Älteren und Erwerbsgeminderten durchzuführen,
insbesondere für Gesundheit, Mobilität und Barrierefreiheit, die Bedarfe zu ermitteln und entweder durch Mehrbedarfe, Zuschläge oder gesonderte Regelsätze zu gewähren.
Eigene Vorsorge muss sich im Alter auszahlen. Der VdK fordert den Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung für alle Grundsicherungsbeziehenden. Der VdK setzt sich schon lange für die Angleichung der Zuverdienstregelungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Regelungen des Arbeitslosengeldes II ein.
Gesundheit und Pflege
Einheitliche solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung einführen, versicherungsfremde Leistungen aus Steuern bezahlen, Pflegelohn umsetzen!
Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) steht erneut mit einem massiven Beitragsdefizit da. Dies liegt daran, dass die Haushaltszuschüsse zur GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung wieder an das Vor-Corona-Niveau angepasst wurden und versicherungsfremde Leistungen auf die Beitragszahlenden abgewälzt werden. Dies muss ein Ende haben. Der Bund sollte den vollen Beitragssatz für Menschen im Bürgergeld zahlen. Die Krankenhausreform muss durch Steuermittel oder aber zumindest unter der Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKVkurz fürPrivate Krankenversicherung) finanziert werden.
Langfristig muss eine einheitliche solidarische Krankenversicherung eingeführt werden, um die Beitragssituation zu entspannen und das Solidarsystem zu stärken. In diese müssen alle Einkunftsarten einbezogen werden (Vermögenseinkommen, Gewinne, Mieteinkünfte). Der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel muss von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden, oder die Steuereinnahmen aus dem Arzneimittelbereich müssen konsequent der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung zugutekommen.
Dies sind alles Maßnahmen, um die steigende Entwicklung der Zusatzbeiträge aufzuhalten. Debatten über Leistungskürzungen muss damit begegnet werden. Stattdessen braucht es Leistungsverbesserungen für die Versicherten.
Medizinische Versorgung auf dem Land
Die Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) hat das Potenzial, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Hierzu muss deren Gründung vorangetrieben und gefördert werden. Zentral ist dabei aber, dass diese in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft sind und nicht Profitinteressen ausschlaggebend für die Versorgung sind.
Pflegelohn für pflegende Angehörige
Der VdK erachtet die Pflege von Angehörigen als eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Möglichkeiten zur Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbsarbeit müssen erweitert werden und von der Betriebsgröße unabhängig sein. Zusätzlich muss ein Pflegelohn für pflegende Angehörige eingeführt werden.
Umfassende Pflegereform
In der Pflege werden Reformen häufig schon nach kurzer Zeit von der Realität überholt. Exemplarisch steht hier die 2022 eingeführte Entlastung in der stationären Pflege, die schon jetzt nicht mehr ausreicht. Gleichzeitig müssen die Beiträge weiter angehoben werden. Deshalb ist klar: Es braucht sowohl finanzierungs- als auch leistungsseitig umfassende Reformen.
Auf der Finanzierungsseite muss eine einheitliche Pflegeversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger versichert sind, also auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige, eingeführt werden. In diese müssen ebenfalls, wie bei der einheitlichen solidarischen Krankenversicherung, alle Einkunftsarten einbezogen werden (s. o.). Darüber hinaus muss die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden, und die versicherungsfremden Leistungen müssen durch Steuermittel ausgeglichen werden. Ebenfalls muss der bis 2027 ausgesetzte Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung wieder eingesetzt werden.
Auf der Leistungsseite müssen aus Sicht des VdK die Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige ausgebaut und hürdenlos zugänglich gemacht werden, und die festgeschriebene dynamische Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung muss erfolgen. In der Versorgung müssen die Grenzen zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer zugunsten einer personenzentrierten Pflege aufgelöst werden. Zuletzt muss die Pflegeversicherung alle pflegebedingten Kosten in der personenzentrierten Pflege übernehmen.
Insgesamt gilt, dass der Bund gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Pflegekassen Lösungen finden muss. Das Verschieben der Verantwortung zwischen den Ebenen kostet Zeit und führt im Ergebnis nur zu Verunsicherung.
Behinderung und Barrierefreiheit
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) umsetzen, barrierefreie Gesellschaft schaffen, Leistungszugang vereinfachen!
Menschen mit Behinderungen in Gesetzgebungsverfahren
Circa zehn Prozent der Menschen in Deutschland haben eine Schwerbehinderung. Noch viel mehr profitieren von einer Politik, die Menschen mit Behinderung eine volle und wirksame selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht. Deshalb fordert der VdK die Einführung einer grundsätzlichen Normenprüfung auf Bundes- und Länderebene aller bestehenden und geplanten gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben der UN-BRK.
Umfassende Barrierefreiheit
Eine barrierefreie Umwelt wäre ein Gewinn für alle. Aus diesem Grund braucht es (endlich) wirksame Reformen für eine flächendeckend barrierefreie Gesellschaft. Insbesondere im Privatsektor ist Deutschland noch immer unzureichend barrierefrei. Deshalb müssen die fehlende oder unzureichende Barrierefreiheit sowie die Versagung angemessener Vorkehrungen von privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen als Diskriminierungstatbestand in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz) aufgenommen werden. Zudem muss der gesamte Personennah- und Fernverkehr umgehend barrierefrei umgebaut werden.
In Deutschland fehlen drei Millionen barrierefreie Wohnungen. Damit Menschen mit Behinderungen in Zukunft adäquaten Wohnraum finden, muss aus Sicht des VdK der gesamte Neubau im Mehrparteienwohnungsbau barrierefrei gestaltet werden. Im Baugesetzbuch muss Barrierefreiheit als Grundsatz der Bauleitplanung aufgenommen werden.
Zugang zu Teilhabeleistungen
Familien mit Kindern mit Behinderung berichten immer wieder von einem immensen Bürokratieaufwand bei der Beantragung von Leistungen. Sinnvoll wären hier ein signifikanter Abbau von Bürokratie und eine zentrale Ansprechperson, die sie bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Leistungen aller Sozialleistungssysteme unterstützt. Diese können zum Beispiel in den Jugendämtern angesiedelt sein.
Generell muss der Zugang zu Teilhabeleistungen unabhängig vom zuständigen Kostenträger für alle Menschen mit Behinderung, auch mit komplexen Bedarfen, gleich sein. Das SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX Teil I ist zu einem für alle Leistungsträger verbindlichen Verfahrens- und Leistungsrecht weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, die volle und wirksame Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen entsprechend den Wertungen und Vorgaben der UN-BRK umzusetzen. Die Bundesländer sind zu einer bundeseinheitlichen, menschenrechtskonformen Umsetzung der Eingliederungshilfe zu verpflichten.
Der VdK fordert weiterhin eine regelmäßige Anpassung der Behindertenpauschbeträge. Viele Menschen mit geringen Renten und Grundsicherung profitieren allerdings gar nicht von Steuerpauschbeträgen. Hier sind weitere Maßnahmen notwendig, wie zum Beispiel eine Neuberechnung und deutliche Erhöhung der Regelsätze inklusive von Mehrbedarfen.
Behinderung und Barrierefreiheit
Rechte von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt Im Bereich Arbeit sind die Schwerbehindertenvertretungen (SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung) zu stärken. So ist gesetzlich klarzustellen, dass die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung bereits im Vorfeld von geplanten personellen Maßnahmen informiert und angehört wird. Im Rahmen einer AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz-Reform ist die Frist zur Geltendmachung einer Diskriminierung im Arbeitsrecht zu ändern. Sie darf nicht bereits mit dem Zugang der Ablehnung beginnen, sondern erst mit dem Zeitpunkt der Kenntnis der Benachteiligung.
Finanzierung
Wir wissen: Ein gerechter Sozialstaat ist finanzierbar.
Über allem schwebt in diesen Zeiten die Finanzierungsfrage. Durch anhaltende, von Populisten und Opportunisten angefachte Debatten wird die generelle Finanzierbarkeit des (Sozial-)Staats angezweifelt. Kaum wird dabei der Blick zu den Superreichen in Deutschland gerichtet.
Stattdessen werden die Armen gegen die Ärmsten ausgespielt, sozialstaatliche Errungenschaften infrage gestellt. Aus Sicht des VdK muss sich dies im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 ändern. Die Finanzierung des Sozialstaats ist möglich, wenn die Einnahmenseite zulasten der Superreichen verändert wird.
Hierzu zählt für uns als VdK die Wiedereinführung einer verfassungsgemäßen Vermögenssteuer. Mit hohen Freibeträgen – zum Schutz von „Oma Ernas Häuschen“ – von mindestens einer Million Euro kann sichergestellt werden, dass nur sehr große Vermögen besteuert werden. Mit einem niedrigen Steuersatz von ein bis zwei Prozent würde nicht wesentlich in die Vermögenssubstanz eingegriffen.
Eine sozial gerechte Ausgestaltung der Einkommenssteuer könnte die nicht mehr leistungsgerechte Einkommensungleichheit in Deutschland reduzieren. Hierzu bräuchte es gleichermaßen eine Anhebung des Grundfreibetrages und des Reichensteuersatzes. Kapitalerträge müssen wie die übrigen Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz veranlagt werden.
Durch die Einführung einer internationalen Mindestbesteuerung für Unternehmen und Milliardäre sowie einer Finanztransaktionssteuer könnte zusätzliches Steueraufkommen erzielt werden, ohne dass die Breite der Bevölkerung davon betroffen wäre. Das dadurch auftretende zusätzliche Steueraufkommen könnte zu einer Haushaltsführung mit Gestaltungsspielraum statt Sparzwängen führen. Unabhängig davon würde die Abschaffung der Schuldenbremse Investitionen in die Daseinsvorsorge ermöglichen.
Wir bekennen uns zum Sozialstaat
Das vorliegende Bekenntnis ist als Bekenntnis des VdK zum Sozialstaat zu verstehen. Der Verband und seine Mitglieder sind Fans des Sozialstaates, denn sie wissen, der Sozialstaat ist der Kitt unserer auseinanderdriftenden Gesellschaft. Funktioniert er gut, hat er das Potenzial, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern und in unruhigen Zeiten breiter Verunsicherung entgegenzuwirken.
Den Sozialstaat als unfinanzierbar, dysfunktional oder überflüssig zu diffamieren, birgt großen sozialen Sprengstoff. Wer argumentiert, der Sozialstaat sei in Zeiten von Populismus, Krisen und Kriegen lediglich ein Nice-to-have, verkennt die Funktion des Sozialstaates als demokratiesichernde Institution.
Von den antretenden Parteien zur Bundestagswahl erwarten wir als VdK ein Bekenntnis zum Sozialstaat.