Was ist eine Erziehungsrente?
Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Zu den “Renten wegen Todes” zählt zum Beispiel auch die wenig bekannte Erziehungsrente. Was ist das und wer hat Anspruch darauf?
Die Erziehungsrente kennen nur wenige Menschen. Anspruch auf diese Art „Rente wegen Todes“ haben diejenigen, die von dem verstorbenen Versicherten geschieden waren, aber ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren erziehen. Die Erziehungsrente soll die Unterhaltszahlungen ersetzen und möglich machen, sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern.
Im Gegensatz zur Waisenrente leitet sich die Erziehungsrente nicht aus der Rentenversicherung des verstorbenen ehemaligen Partners ab, sondern von den eigenen Rentenansprüchen. Dafür muss man aber mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Verlust der Erziehungsrente nach erneuter Heirat
Weitere Voraussetzungen für die Erziehungsrente sind: Die Ehe wurde nach dem 30. Juni 1977 geschieden und der überlebende Partner hat nicht noch einmal geheiratet. Wer erneut heiratet, verliert seinen Anspruch auf die Erziehungsrente.
Die Erziehungsrente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wer sie vor dem 63. Geburtstag erhält, muss mit Abschlägen rechnen. Zudem rechnet die Deutsche Rentenversicherung das eigene Einkommen auf die Rente an. Trotz dieser teils nachteiligen Konditionen sichert die Erziehungsrente in manchen Fällen erheblich den Lebensunterhalt.
In der Regel endet die Erziehungsrente, wenn das Kind volljährig wird. Bei Kindern mit Behinderung erhält man sie allerdings unbefristet. Spätestens jedoch, wenn man das Renteneintrittsalter erreicht, entfällt die Erziehungsrente und man bekommt seine reguläre Altersrente ausbezahlt.
Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder gerne in allen Fragen rund um die Erziehungsrente und Rente allgemein. Wenden Sie sich einfach an Ihre nächste Kreisgeschäftsstelle.