Nebenwirkungen melden
Medikamente werden, bevor sie in der Apotheke erhältlich sind, in Studien auf Nutzen und Risiken untersucht. Doch nicht alle Nebenwirkungen lassen sich so erfassen. Patienten können mit einer Meldung zur Arzneimittelsicherheit beitragen.
Nicht absetzen, sondern mit Arzt oder Apotheke klären
Ärztin oder Apotheker besprechen in der Regel mit den Patientinnen oder Patienten, was zu tun ist, wenn es bei der Einnahme von Medikamenten zu Nebenwirkungen kommt. Auch der Beipackzettel listet bekannte Nebenwirkungen auf und gibt Auskunft, wie häufig diese auftreten können.
Wenn Patientinnen oder Patienten vermuten, dass ihr Medikament eine oder mehrere Nebenwirkungen verursacht – auch nach längerer Therapie –, sollten sie es keinesfalls selbst absetzen, rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Stattdessen sollten sie mit der Arztpraxis oder der Apotheke klären, wie die Behandlung fortgesetzt werden kann. Manchmal kann die Dosis angepasst oder der Einnahmezeitpunkt verändert werden. Bei schweren Erkrankungen ist oft abzuwägen, inwieweit der Nutzen die Risiken übersteigt.
Nebenwirkungen anonym online melden
Zudem sollten Nebenwirkungen von Betroffenen gemeldet werden – selbst dann, wenn sie sich nicht sicher sind. Diese Informationen werden anonymisiert in der großen Nebenwirkungsdatenbank der EU gesammelt und von Expertinnen und Experten ausgewertet, um Arzneimittel noch sicherer zu machen.
Eine solche Meldung kann über die Arztpraxis, die Apotheke oder über die Hersteller erfolgen. Sie sind verpflichtet, diese Informationen weiterzugeben. Über ein Formular können sich Patientinnen oder Patienten auf der Webseite Externer Link:www.nebenwirkungen.bund.de auch direkt an die Arzneimittelbehörden wenden. Hier werden bestimmte Daten abgefragt, wie etwa das Alter, das Geschlecht, die Körpergröße und das Gewicht. Die vermutete Nebenwirkung soll beschrieben und Angaben zum eingenommenen Medikament sollen gemacht werden. Darüber hinaus können in dem Formular noch weitere Informationen ergänzt werden.
Online-Meldung von Nebenwirkungen
Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArMkurz fürBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) können Betroffene eine Online-Meldung von Nebenwirkungen abgeben: