Zuschlag zur EM-Rente: Notlösung für Betroffene
Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Auszahlung höherer Bestands-Erwerbsminderungsrenten beschlossen. Da die Zuschläge zunächst nicht korrekt berechnet werden können, werden die Renten in einem zweistufigen Verfahren ausgezahlt.
Zweistufiges Verfahren bei der Auszahlung der angepasst EM-Renten
Die Deutsche Rentenversicherung kann nicht – wie angekündigt – die Zuschläge für Erwerbsminderungs- und Witwenrente zum 1. Juli korrekt berechnen. Betroffene müssen sich aber keine Sorgen machen: Es wird ein in der Höhe identischer Rentenzuschuss ausgezahlt.
Das Gesetz zu diesem Vorgehen wurde am 25. April 2024 vom Bundestag beschlossen. So wird das zweistufige Verfahren ablaufen: Ab Juli 2024 wird den Betroffenen jeden Monat ein Zuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt. Laut Informationen der Rentenversicherung werden die Berechtigten im Ergebnis so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. Sie haben also keinen Nachteil.
Grund für die Vorgehensweise bei der Zahlung der Zuschläge sind nach DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung-Angaben technische und organisatorische Umsetzungsprobleme. Erst bis zum 1. Dezember 2025 kann die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung den Zuschlag berechnen. Dann wird geprüft, ob der bis dahin gezahlte Zuschlag zu niedrig war und rückwirkend ausgeglichen werden muss.
Für die über drei Millionen EM-Rentnerinnen und -rentner bedeutet diese Regelung eine Notlösung. Allerdings wird nach Ansicht des Sozialverbands VdK die behelfsmäßige Auszahlung mit dem tatsächlichen Zuschlag vergleichbar sein und sich nur in wenigen Fällen um kleinere Beträge unterscheiden.