Zu krank zum Autofahren: Oft ist die Schwere der Erkrankung entscheidend
Alkohol am Steuer kann den Führerschein kosten. Aber es gibt auch Erkrankungen, bei denen man nicht mehr Auto fahren sollte, weil man sich und andere Menschen gefährden könnte.
Verschiedene Krankheiten mindern die Fahrtüchtigkeit
Um ein Fahrzeug steuern zu dürfen, muss man im Vollbesitz der dafür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen sein. Verschiedene Erkrankungen können die Fahrtüchtigkeit erheblich mindern. Welche das sind, ist in den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung geregelt. Meist ist es die Schwere einer Krankheit, die entscheidet, ob jemand noch in der Lage ist, Auto zu fahren.
Nach einem Herzinfarkt spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass man sich wieder ans Steuer setzt. Allerdings sollte man noch einige Zeit verstreichen lassen. Verkehrsmediziner gehen davon aus, dass Autofahren erst drei Monate nach dem Infarkt wieder möglich ist.
Beispiele für Erkrankungen
Als nicht fahrtauglich gelten Diabetiker mit schweren Unterzuckerungen oder dem Schlaf-Apnoe-Syndrom. Auch Bluthochdruck, der mit Sehstörungen oder Durchblutungsstörungen im Kopf einhergeht, schränkt die Fahrtüchtigkeit ein. Wer nach einem Schlaganfall Gehirnschädigungen hat, sollte aufs Autofahren verzichten. Dasselbe gilt für eine schwere Niereninsuffizienz. Weitere Erkrankungen, die die Fahrtüchtigkeit erheblich mindern können, sind etwa eine Demenz, Epilepsie, Schizophrenie, Parkinson, Herzrhythmusstörungen, niedriger Blutdruck, eine Depression, Gleichgewichtsstörungen und mangelndes Sehvermögen.
Viele ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen verzichten nur ungern auf ihren Führerschein. Das Auto ermöglicht es ihnen, ihren Alltag aufrechtzuerhalten, Kontakte zu pflegen und Besorgungen zu machen. Allerdings lässt mit zunehmendem Alter auch die Konzentration beim Autofahren nach. Hinzu kommen oft Schmerzen sowie Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit ebenfalls beeinträchtigen können.
Vom Arzt abklären lassen
Menschen, die unsicher sind, ob sie fahrtauglich sind, sollten dies von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation abklären lassen. Zwar ist niemand verpflichtet, der Straßenverkehrsbehörde eine Behinderung oder Erkrankung mitzuteilen. Wenn man sich aber ans Steuer setzt, obwohl man aus gesundheitlichen Gründen kaum noch dazu in der Lage ist, begeht man eine strafbare Handlung. Wird man dabei von der Polizei erwischt, droht der Entzug des Führerscheins.
Hinzu kommen etwaige versicherungsrechtliche Folgen: Passiert ein Unfall, kann die Haftpflichtversicherung die Kosten für die entstandenen Schäden von der Unfallverursacherin oder dem Unfallverursacher wieder zurückfordern.