Kategorie Tipp Erwerbsminderungsrente Armut & Umverteilung

Was gilt bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Ältere und Menschen, die erwerbsgemindert sind, können unter Umständen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen. Wer hat Anspruch auf Grundsicherung und wo kann man sie beantragen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 Symbolfoto mit zwei Rentner-Figuren auf einem Geldstapel zum Thema: Euro-Rente-Altersarmut.
© IMAGO / Martin Wagner

Was ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine soziale Leistung, die der Staat aus Steuermitteln finanziert.

Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können unter bestimmten Bedingungen Menschen bekommen, die:

  • die aktuelle Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht haben,
  • mindestens volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
  • in Deutschland wohnen,
  • ein so geringes Einkommen haben oder ein so geringes Vermögen besitzen, dass sie ihren Lebensunterhalt damit nicht selbst finanzieren können.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sollte derjenige oder diejenige mit einem durchschnittlichen Einkommen Externer Link:von weniger als 1.015 Euro im Monat prüfen lassen, ob er oder sie die Grundsicherung beanspruchen kann (Stand: Juni 2024).

Allerdings prüfen die Sozialämter auch das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern und berücksichtigen es, wenn sie den Grundsicherungsbedarf eines Menschen errechnen. Wer also einen Partner mit gutem Einkommen hat, hat unter Umständen keinen Anspruch auf die Grundsicherung.

Wohnort im Ausland – Anspruch auf Grundsicherung?

Wer im Ausland wohnt, hat keinen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wie und wo kann man den Antrag auf Grundsicherung stellen?

Den Antrag auf die Grundsicherung muss man bei seinem zuständigen Sozialamt stellen, nicht bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Träger der Rentenversicherung sind allerdings verpflichtet, ihre Versicherten über die Voraussetzungen für die Grundsicherung zu informieren und darüber, wie das Verfahren abläuft. Die Träger der Rentenversicherung haben auch die Pflicht, Anträge auf Grundsicherung entgegenzunehmen und an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. Das Sozialamt ist in dem Verfahren aber der Ansprechpartner und prüft zum Beispiel den Antrag.
 

Für welchen Zeitraum bewilligt das Sozialamt die Grundsicherung?

Das Sozialamt bewilligt den Antrag auf Grundsicherung für ein Jahr. Danach muss man einen Folgeantrag stellen. Es kann aber auch Ausnahmen von dieser Regel geben. Das Sozialamt kann die Grundsicherung dann für länger als zwölf Monate bewilligen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich das Einkommen des Antragstellers künftig nicht ändert.

Antrag auf Grundsicherung abgelehnt: Was tun?

Lehnt das Sozialamt den Antrag auf Grundsicherung ab, kann man bei dem Amt einen Widerspruch dagegen einlegen. Dafür hat man einen Monat Zeit. Wer Externer Link:Mitglied im Sozialverband VdK ist, kann sich zu Widersprüchen und dem Verfahren rund um die Grundsicherung in den Geschäftsstellen vor Ort beraten lassen.

Grundsicherung: Welche Unterlagen müssen Antragsteller einreichen?

Zu den Unterlagen, die man für seinen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt vorlegen muss, gehören:

  • der Antrag auf die Grundsicherung,
  • gültige Personaldokumente,
  • Einkommensnachweise,
  • Vermögensnachweise,
  • der Rentenbescheid (wenn man Rente bezieht),
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate,
  • der Mietvertrag,
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung.

Grundsicherungsleistung: Was zahlt das Sozialamt?

Die Sozialämter prüfen den Grundsicherungsbedarf eines Menschen. Dieser Bedarf umfasst:

  • den Regelbedarf des Antragstellers. Das sind für einen Alleinstehenden aktuell 563 Euro im Monat. 
  • die Kosten für Unterkunft und Heizung,
  • die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (wenn keine Pflichtversicherung besteht),
  • einen (möglichen) Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes, zum Beispiel bei einem Schwerbehinderten mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder bei Alleinerziehenden.

Höhere Regelsätze ab 1.1.2024

Ab 1. Januar 2024 erhalten Grundsicherungsempfänger mehr Geld. Die neuen Regelsätze betragen dann im Einzelnen:

  • 563 Euro: Alleinstehende 
     
  • 506 Euro: Paare je Partner
  • 451 Euro: Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 
  • 471 Euro: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 
  • 390 Euro: Kinder von 6 bis 13 Jahren
  • 357 Euro: Kinder unter 6 Jahren

Externer Link:Ausführliche Informationen zu den Regelbedarfsstufen auf der Website des BMAS

Grundsicherung trotz Erwerbsminderungsrente?

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann trotzdem Anspruch auf Grundsicherung haben. Allerdings nur dann, wenn er oder sie die Rente dauerhaft wegen einer Erwerbsminderung bekommt. Erhält jemand die volle Erwerbsminderungsrente zum Beispiel für eine gewisse Zeit, könnten andere Sozialleistungen in Frage kommen. Gern berät Sie der Sozialverband VdK dazu vor Ort.

Grundsicherung: Über welche Arten von Einkommen und über wie viel Vermögen darf man verfügen?

Zum Einkommen zählen alle Renten, darunter auch Mütter- und Riesterrenten. Außerdem Kindergeld und Einnahmen aus Minijobs. Die Sozialämter berücksichtigen auch Einkommen und Einkünfte aus selbstständiger und aus nicht-selbstständiger Arbeit, aus Vermietung, Verpachtung ebenso wie Kapitalvermögen und Nebenverdienste.

Sozialämter berücksichtigen auch das Vermögen, das ein Antragsteller besitzt. Von diesem Vermögen darf man Werte von bis zu 10.000 Euro als Alleinstehender behalten – das ist das sogenannte Schonvermögen. Für Verheiratete oder Partner beträgt das gemeinsame Schonvermögen 20.000 Euro. (Stand: Juni 2024)

Übrigens: Wer eine angemessene Eigentumswohnung besitzt und diese selbst nutzt, muss diese nicht verkaufen.

Und: Das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern rechnet das Sozialamt bei der Grundsicherung an. Dagegen berücksichtigt die Behörde das Einkommen von Kindern erst dann an, wenn diese mehr als 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung haben.