Kategorie Tipp Gesundheit

Versicherte haben Anspruch auf fünf Pharmazeutische Dienstleistungen pro Jahr

Von: Kristin Enge

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf fünf pharmazeutische Dienstleistungen, die in den Apotheken erbracht werden können. Beispiele sind Medikationsanalyse oder Einweisung in die Inhalationstechnik. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Ein kleiner Junge hält sich einen Inhalator, wie er bei Asthma verwendet wird, über Mund und Nase.
Richtig inhalieren, wie geht das eigentlich? Die Apotheke bietet für gesetzlich Versicherte unter anderem eine Einführung in die richtige Inhalationstechnik an. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen. © IMAGO / Panthermedia

Medikationsplan alle zwölf Monate

Nehmen Patientinnen und Patienten fünf oder mehr verordnete Medikamente, erhöht sich das Risiko für unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen. Deshalb können sie in der Apotheke alle zwölf Monate eine Medikationsberatung in Anspruch nehmen. Ändert sich die Medikation, besteht der Anspruch aufs Neue. Während der Beratung wird der Medikationsplan aktualisiert und optimiert. Falls nötig kann mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten die behandelnde Ärztin oder der Arzt hinzugezogen werden.

Risikoerfassung bei Bluthochdruck und Inhalationstechnik

Ein Anspruch auf eine solche Medikationsberatung besteht in zwei weiteren Fällen: bei einer oralen Krebstherapie und nach einer Organtransplantation. Voraussetzung ist, dass Patientinnen und Patienten im vorangegangenen halben Jahr ein neues Krebsmedikament in Form von Tabletten oder Kapseln beziehungsweise nach einer Organtransplantation ein neues Immunsuppressivum verordnet bekommen haben.

Auch hier wird der Medikationsplan geprüft. Er kann – in Rücksprache mit behandelnden Ärztinnen oder Ärzten – angepasst werden. In diesen beiden Fällen ist es möglich, nach zwei bis sechs Monaten erneut ein Gespräch zu vereinbaren, um Fragen zu klären.

Die Risikoerfassung bei Bluthochdruck zählt ebenso zu den pharmazeutischen Dienstleistungen. Hier wird der Blutdruck in der Apotheke dreimal nach einem standardisierten Verfahren gemessen und geprüft, ob die Betroffenen mit ihrer Medikation gut eingestellt sind. Der Anspruch besteht alle zwölf Monate beziehungsweise, wenn sich Medikamente oder Dosierung ändern.

Wer etwa bei Atemwegserkrankungen Medikamente zum Inhalieren neu verordnet bekommt, ein Medikament oder das Gerät wechselt, kann sich in der Apotheke in die Inhalationstechnik einweisen lassen. Es wird gezeigt, wie die Mittel richtig anzuwenden und Fehler zu vermeiden sind.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Damit gesetzlich Versicherte eine pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie dies schriftlich mit der Apotheke vereinbaren. Hier müssen sie zum einen bestätigen, dass sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllen. Zum anderen quittieren sie den Erhalt der Leistung. Die Abrechnung erfolgt dann ohne weitere Zuzahlung direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse. 

Info

Das Angebot ist noch nicht flächendeckend ausgebaut. Fragen Sie in der Apotheke vor Ort nach, auch nach den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme.