Kategorie Erfolgsgeschichte Rente Schwerbehinderung

VdK sorgt gleich mehrfach für bessere Rente

Von: Annette Liebmann

Manfred Szczina hatte schwere gesundheitliche Probleme. Dennoch war die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung der Auffassung, das VdK-Mitglied könne noch arbeiten. Mithilfe des VdK hat er durchgesetzt, dass er nun eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezieht.

Die blauen Buchstaben VdK an der Fassade der VdK-Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Mitte
Starker und verlässlicher Partner im Sozialrecht: Der Sozialverband VdK © IMAGO / Steinach

Wenn ich den VdK nicht gehabt hätte, hätte ich keine Unterstützung bekommen. Allein schafft man das nicht.

Manfred Szczina , VdK-Mitglied aus Bayern

Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt

Im Jahr 2017 bekam Manfred Szczina im Alter von 58 Jahren eine Externer Link:Blutvergiftung. Er wurde zunächst im Krankenhaus behandelt. Als er nach zehn Tagen entlassen wurde, hätte ihm der Hausarzt eigentlich ein Antibiotikum verschreiben sollen, um die Therapie fortzusetzen. Doch der Arzt meinte, das sei nicht notwendig. 

Nach einem Dreivierteljahr erlitt Szczina einen Schlaganfall, kurze Zeit später gleich noch einen. Es stellte sich heraus, dass die Blutvergiftung nicht richtig behandelt  worden und dadurch nicht ausgeheilt war. Vor allem das Herz war betroffen: Eine Herzklappe war defekt, außerdem hatte sich der Herzbeutel entzündet. 

Als er Anfang 2019 einen dritten Schlaganfall bekam, machten ihm die Ärzte unmissverständlich klar, dass er nicht mehr arbeiten kann. Szczina suchte daraufhin den Externer Link:VdK Bayern auf, bei dem er schon viele Jahre Mitglied und auch ehrenamtlich tätig war, und beantragte mit dessen Unterstützung Externer Link:Erwerbsminderungsrente. Im Mai 2019 kam die Antwort der Deutschen Rentenversicherung: Der Antrag wurde abgelehnt. 

Manfred Szczina steht auf einem Steg an einem See.
"Allein schafft man das nicht": Mithilfe des VdK konnte VdK-Mitglied Manfred Szczina seine Rechtsansprüche durchsetzen. © privat

"Wir gehen den Weg einfach weiter"

„Ich empfand das als sehr ungerecht, weil ich den Arbeitsalltag wirklich nicht mehr bewältigen konnte“, erzählt der ehemalige Hausmeister. Immer wieder hatte er es probiert, aber seine Gesundheit spielte einfach nicht mehr mit. Der damalige Coburger VdK-Kreisgeschäftsführer Thomas Steinlein, der den Fall bearbeitete, beruhigte ihn. „Er hat gesagt, ich solle mich nicht aufregen, und gemeint: ,Wir gehen den Weg einfach weiter‘ “, berichtet Szczina. 

Auch der Widerspruch im Mai 2019 wurde abgelehnt. Daraufhin legte der VdK Coburg Klage ein. Vor Gericht unterbreitete die Rentenversicherung Szczina ein Angebot für einen Vergleich: Sein am 28. Juni 2018 gestellter Rehaantrag könne als Rentenantrag umgedeutet werden. Somit würde die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ab dem 1. Juni 2018 bewilligt.

Aufgrund einer Gesetzesänderung, die 2019 in Kraft getreten ist, werden die Zurechnungszeiten von Erwerbsminderungsrenten schrittweise verlängert. Versicherte, die ab dem 1. Januar 2019 in Rente gehen, erhalten also eine höhere Rente. Steinlein sorgte dafür, dass auch Szczina von dieser Regelung profitiert. Dafür musste sich der Zeitpunkt seines Renteneintritts verschieben.

Aufhebung des Gestaltungsrechts beantragt

Da er auf Aufforderung seiner Krankenkasse einen Rehaantrag gestellt hatte, konnte Szczina nicht mehr eigenständig über seine Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung entscheiden. Dafür musste er erst die Zustimmung seiner Kasse einholen. Also beantragte Steinlein bei der Krankenkasse die Aufhebung des Gestaltungsrechts. Diese stimmte zu. Somit war es möglich, den Rentenbeginn auf den 1. Januar 2019 zu verlegen, was für Szczina ein Rentenplus von 140 Euro bedeutet. 

2021 erreichte der VdK, dass Szczina eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit erhielt, sowie zusätzlich die volle Höhe des Arbeitslosengelds für die Jahre 2019 und 2020.

Erhöhung des GdB erreicht

Doch damit nicht genug: Steinlein stellte beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFSkurz fürZentrum Bayern Familie und Soziales) Oberfranken einen Antrag auf Schwerbehinderung, die ab einem Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) von 50 festgestellt ist. Dieser wurde mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 40 bewilligt. Dagegen legte der VdK Widerspruch ein. Mit Erfolg: Der GdBkurz fürGrad der Behinderung wurde auf 50 erhöht, sodass Szczina den Schwerbehindertenstatus erlangte. Damit konnte er zwei Jahre früher in Rente gehen. Der mittlerweile 65-Jährige bezieht nun die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

„Mir ist ein großer Stein vom Herzen gefallen“, sagt Manfred Szczina erleichtert. Zwei Jahre lang hatte er von dem gelebt, was seine Frau verdiente, und Bürgergeld bezogen. Er lobt vor allem den unermüdlichen, großen Einsatz von Kreisgeschäftsführer Thomas Steinlein, der mittlerweile die Kreisgeschäftsstellen in Externer Link:Bayreuth und Externer Link:Kronach leitet. „Wenn ich den VdK nicht gehabt hätte, hätte ich keine Unterstützung bekommen. Allein schafft man das nicht“, betont er.

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