
VdK-Rechtsberatung unterstützt Mitglieder, Corona-Spätfolgen zu bewältigen
Mit der Unterstützung der Rechtsberatung des Sozialverbands VdK versuchen viele Mitglieder, die an Langzeitfolgen einer Corona-Infektion leiden, dieser neuartigen Erkrankung juristisch gerecht zu werden.

Unser Gesundheitssystem ist so auf Effizienz getrimmt. Die Betroffenen sind schwerkrank. Sie werden nur als Störfälle wahrgenommen und passen dort nicht rein.
Arbeit der VdK-Rechtsberatung erschwert
Juristinnen und Juristen aus den VdK-Landesverbänden berichten, dass die meisten Menschen, die auch noch Jahre nach einer Corona-Infektion gesundheitlich stark eingeschränkt sind, versuchen, eine Externer Link:Erwerbsminderungsrente oder einen Externer Link:Grad der Behinderung zu beantragen.
Allerdings sind die Symptome dieser Erkrankung – unter dem Begriff „Post Covid“ zusammengefasst – sehr unterschiedlich und teilweise fast diffus. Für die juristische Einordnung von Post Covid bedeutet das: Die gesundheitlichen Einschränkungen, die die Betroffenen seit der Infektion erfahren, sind oft sehr schwierig zu objektivieren. Es gibt keine einheitliche Bemessung für den Grad der Behinderung bei Post Covid in der entsprechenden Rechtsgrundlage, den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Das erschwert die Arbeit der VdK-Rechtsberaterinnen und -berater, verzögert Verfahren und verlängert häufig die Leiden und die Ungewissheit für die Betroffenen.
Als Simulanten abgestempelt
Tim Golke, Bezirksverbandsgeschäftsführer beim Externer Link:VdK Nord in Itzehoe in Schleswig-Holstein, beobachtet eine Schwachstelle in vielen Verfahren: „Ich sehe immer noch ein großes Qualifikationsdefizit bei den Gutachtern des Ärztlichen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung.“
Ramona Scheel, Leiterin der Rechtsabteilung beim VdK Mecklenburg-Vorpommern, ergänzt: „Betroffene fühlen sich nicht richtig von den Behörden wahrgenommen, häufig als Simulanten abgestempelt, gerade im Hinblick auf die Erschöpfungssymptomatik, und auch von vielen Ärzten missverstanden. Fakt ist auch, dass zwar häufig die Diagnose von den Ärzten benannt wird, aber die konkreten Auswirkungen und Einschränkungen im Alltag der Betroffenen aus den Befunden nicht richtig deutlich werden.“
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Mehr Achtsamkeit im Umgang mit Erkrankten
Tatsächliche Verbesserungen im Umgang mit der Krankheit wird es erst geben, wenn Post Covid besser erforscht ist. Wenn sich ein routinierter Umgang mit der Krankheit und möglichen Behandlungsmethoden ergeben hat, wird die juristische Arbeit einfacher werden. Dann erst wird der Nachweis der tatsächlichen Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Post Covid-Erkrankungen weniger aufwändiger werden.
Davon werden dann auch Erkrankte mit dem chronischen Erschöpfungssyndrom, auch als Myalgische Enzephalomyelitis (ME/CFS) bekannt, das Post Covid ähneln kann, profitieren. Diese Betroffenen wurden von der mediznischen Forschung bisher vernachlässigt.
Bis dahin wünscht sich Golke im Umgang mit den Erkrankten vor allem eins: „Mehr Achtsamkeit“.
Der Jurist erklärt: „Unser Gesundheitssystem ist so auf Effizienz getrimmt. Die Betroffenen sind schwerkrank. Sie werden nur als Störfälle wahrgenommen und passen dort nicht rein.“