VdK: Ordentliche Rentenerhöhung im Sommer
- Rentenanpassung im Juli liegt über erwarteter Inflationsrate von 2024
- Verena Bentele: „Das ist ein längst überfälliger Ausgleich für die letzten drei Jahre“
Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent. Das teilte das Bundessozialministerium am heutigen Dienstag mit. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die Rentenerhöhung von fast 4,6 Prozent ist eine gute Nachricht und viel besser als die zunächst angekündigten 3,5 Prozent. Endlich liegt die Anpassung jetzt über der Inflationsrate, die für 2024 mit 2,3 Prozent erwartet wird. Die Kostensteigerungen werden nun für Rentnerinnen und Rentner etwas weniger schmerzhaft. Das ist ein längst überfälliger Ausgleich, denn in den letzten drei Jahren blieb die Rentenanpassung weit hinter der Inflation zurück. Daher müssen jetzt weitere Schritte folgen. Der VdK fordert, dass in der Debatte um das Rentenpaket II nicht nur eine Stabilisierung, sondern zukünftig eine Anhebung des Rentenniveaus von aktuell 48 Prozent auf 53 Prozent diskutiert wird. Das wäre eine Rentenerhöhung um zehn Prozent und würde wirklich gegen Altersarmut helfen.
Um das Rentensystem langfristig zu stabilisieren und gute Renten zu sichern, sollten außerdem alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente einzahlen. Das würde nicht nur eine große Gerechtigkeitslücke, sondern auch eine Finanzierungslücke in der gesetzlichen Rente schließen. Ebenso sollten Menschen mit hohen Einkommen die Gesellschaft stärker unterstützen. Die Beitragsbemessungsgrenze, die jetzt bei 7550 Euro liegt, muss angehoben werden. Für jeden Euro darüber werden keine Beiträge zur Rente gezahlt. Das ist sozial nicht gerecht.
Ein guter Finanzierungsweg wäre auch, dass sich Arbeitgeber wie in Österreich überproportional an den Rentenbeiträgen beteiligen. Würden diese rund zwei Prozentpunkte mehr in die Rentenkasse einzahlen, könnten wir das Rentenniveau von 53 Prozent finanzieren. Nicht zuletzt braucht es aber auch gute Löhne, gute Arbeit, gute Kitas und gute Pflege. Das wären die Voraussetzungen, damit alle in Vollzeit arbeiten können. Denn: Die Rente wird immer zu drei Vierteln aus Beiträgen und damit aus den Löhnen der Versicherten finanziert.“