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VdK klagt gegen zu hohe Kassenbeiträge

Von: Lisa John

Der Sozialverband VdK klagt mit ausgewählten Mitgliedern gegen die Finanzierung der Krankenhausreform aus Krankenkassenbeiträgen. Mit der Reform drohen gesetzlich Versicherten ungerechtfertigt höhere Beiträge. 

Hängende Akten in einem Hängeregister, ob ein Schildchen mit der Beschriftung "Krankenhaus-Reform"
© IMAGO / Wolfilser

Die Kosten sollten von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über Steuern finanziert wird.

Verena Bentele, VdK-Präsidentin

Verfassungswidriges Vorgehen

Der VdK hält das vom Gesetzgeber beschlossene Vorgehen für eindeutig verfassungswidrig und fordert stattdessen höhere Steuermittel.

50 Milliarden Euro – so viel wird die kürzlich beschlossene Krankenhausreform in den kommenden zehn Jahren kosten. Die eine Hälfte sollen die Bundesländer zahlen, die andere die gesetzlich Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) wird damit jährlich mit 2,5 Milliarden Euro  zusätzlich belastet – und das wirkt sich auf die Beiträge der Versicherten aus. Schon jetzt spüren viele den Anstieg, in den kommenden Monaten dürften die Beiträge noch weiter in die Höhe schießen. Dass der Gesetzgeber einen Teil der Gelder für die Krankenhausreform aus der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung entnimmt, ist aus Sicht des VdK ein eindeutiger Verfassungsverstoß. Sozialversicherungsbeiträge unterliegen laut Bundesverfassungsgericht einem besonderen Schutz: Sie sind streng zweckgebunden. Mit den Beiträgen dürfen keine staatliche Aufgaben bezahlt werden.

„Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürfen nicht von Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden.“ Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform werden alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme.

Langer Rechtsweg bis zur endgültigen Klärung

„Die Kosten sollten daher von der gesamten Gesellschaft getragen werden“, sagt Bentele. „Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über Steuern finanziert wird.“ 

Um das einzuklagen, brauchen der VdK und seine Mitglieder einen langen Atem. Der Rechtsweg beginnt mit dem Widerspruch der Klägerinnen und Kläger gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse wegen Zweckentfremdung ihrer Beiträge. Danach geht es vor die Sozialgerichte und durch mehrere Instanzen bis hoffentlich zuletzt vor das Bundesverfassungsgericht.

Der VdK betont, dass er nicht die Externer Link:Krankenhausreform an sich in Frage stellt. „Die Reform hat das Potenzial, die Qualität der Gesundheitsversorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten erheblich zu verbessern. Dazu zählen weniger finanzieller Druck für Kliniken, bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung und die Möglichkeit, die besten Ärztinnen und Ärzte für die eigene Operation schnell zu finden“, sagt Bentele. Nur die einseitige Belastung von gesetzlich Versicherten sieht der VdK kritisch. „Wir wollen so für mehr Gerechtigkeit sorgen“, so Bentele.

Die Bildmontage zeige einen Mann im weißen Kittel, der ein Stethoskop hält. Der Kopf des Stethoskops bildet den Punkt eines großen Fragezeichens, das über seinen Händen zu sehen ist.
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